Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 86

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 86 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 86); ■WS OHS oOOl - 234/34 86 5 51U Bereits 1976, zu einem Zeitpunkt, als das Kontaktsperregesetz noch nicht existierte, wurde bereits auf die negativen Folgen der strengen Isolation für politisch motivierte Straftäter hingewiesen. So kam unter anderem W. Rasch in der "Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsrefоrm" Heft 2/3 1976 in einem Artikel unter der Überschrift "Die Gestaltung der Haftbedingungen für politisch motivierte Täter in der BRD" zu der Feststellung: "Nachdem erkannt und anerkannt ist, daß die Bedingungen strenger Isolation geeignet sind, Schäden zu setzen, die das "normale" oder für unvermeidlich erachtete Maß übersteigen, sollten alle Anstrengungen gemacht werden, die Haftbedingungen der politisch motivierten Gefangenen grundlegend zu ändern." Die Anstrengungen des imperialistischen Staates gingen jedoch in die andere Richtung Die Haftbedingungen der politischen Gefangenen erfuhren mit dem Kontaktsperregesetz eine weitere Verschärfung. Der Tod der Mitglieder der Baader-Meinhof-Gruppe, Ulrike Meinhof im Mai 76 und von Gudrun Ensslin, Andreas Baader und Dan-Carl Raspe am 18. 10. 77 in der Oustizvollzugsanstalt Stammheim sowie die mit tödlichem Ausgang endende Nahrungsverweigerung von Holge г Meins waren 'offensichtlich ein direktes Ergebnis der Isolationshaft. Die tief in die Rechte Verhafteter eingreifenden Bestimmungen des Kontaktsperregesetzes sind entsprechend ihres Charakters auch Gegenstand von Auseinandersetzungen parteipolitischer und rechtsverwirklichende r Gremien der BRD. So befaßte sich der Bundesvorstand des Deutschen Richterbundes in seiner Sitzung vom 20./21. Danuar 1983 mit den in der Diskussion befindlichen Vorschlägen zur Novellierung des Kontaktsperregesetzes. In einem Artikel der "Deutschen Richterzeitung" unter der Überschrift "Kontaktsperre-Novellierung umstritten" heißt es unter anderem: "Von den Befürwortern einer Lockerung des Kontaktsperregesetzes, von denen einige die völlige Abschaffung des Gesetzes forderten, wurde insbesondere darauf verwiesen, daß die Verhängung der Kontaktsperre einschneidend in die Grundrechte des Gefangenen eingreife, was noch schwerer wiege, wenn es sich um einen Untersuchungsgefangenen handele: Dann nämlich besteht die Gefahr, daß die Kontaktsperre eine effektive Verteidigung mit der Folge un-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 86 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 86) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 86 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 86)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der gemeinsamen Festlegungen den Vollzug der Untersuchungshaft so zu organisieren, damit optimale Bedingungen für die Entlarvung des Feindes während des Ermittlungsverfahrens und seine Bestrafung in der gerichtlichen Hauptverhandlung verwendet werden können. Sachverständiger am Strafverfahren beteiligte Person, die über Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Wissensgebiet verfügt und die die staatlichen Strafverfolgungsorgane auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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