Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 83

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 83 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 83); 83 VVS OHS oOOl - 234/34 І ООО О S3 і . tionalsozialistische gebrandmarkt hatte" , charakterisiert wurden. Einige dieser Veränderungen betreffen unmittelbar die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft und werfen ein bezeichnendes Licht auf die Art und Weise wie in der BRD die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen und UNO-Ercpfehlungen bezüglich der Behandlung Gefangener mit Füßen getreten werden. So wurden durch das "Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zürn Gerichtsverfassungsgesetz" vom 30. S. 1977 (BGBl. I, S. 1977), dem sogenannten "Kontaktsperregesetz", dem "Einführungsgesetz zum Gerichtsverfas-sungsgesetz" die §§ 31 - 38 hinzugefügt. Damit wurde es auf gesetzlicher Grundlage möglich. Verhaftete hermetisch von der Außenwelt zu isolieren, das heißt, ;jede Verbindung der Gefangenen untereinander und mit der Außenwelt einschließlich des schriftlichen und mündlichen Verkehrs mit dem Verteidiger zu unterbrechen. Charakteristisch für das Rechtsverständnis und die Rechtssicherheit in der BRD ist, daß derartige Maßnahmen bereits vor Erlaß dieses Gesetzes, zum Beispiel unmittelbar nach der Schleyer-Entführung am 2 5. 9. 1977, ohne gesetzliche Grundlage praktiziert wurden. Gemäß der §§ 31 und 32 des Kontaktsperregesetzes kann der Bundesminister für Dustiz bzw. eine Landesregierung bei "Gefahr für Leben,- Leib oder Freiheit einer Person", die von einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129 а StGB BRD ausgeht, diese Maßnahme gegen alle Gefangenen anordnen, die eine Straftat nach § 129 а StGB BRD begangen haben oder im Verdacht einer solchen Straftat stehen sowie auch gegen andere Verhaftete, die in dem dringenden Verdacht stehen, daß sie eine andere Straftat im Zusammenhang mit einer Tat nach § 129 а StGB BRD begangen haben. Mit der verbalen Abstellung auf § 129 а StGB BRD soll in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt werden, daß diese die Menschenrechte 1 I. Müller: "100 Oahre Wahrheit und Gerechtigkeit" in : "kritische Dustiz" 1977, Heft 1 2 Vgl. "Dokumente und Materialien zur Kontaktsperre für Verteidiger" in: "kritische Dustiz" Heft 4/77;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 83 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 83) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 83 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 83)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Widersprüchen zwischen den imperialistischen Staaten und Monopolen sowie den verschiedensten reaktionären Institutionen, Gruppierungen und Einzelpersonen ergeben. Sie beinhalten vor allem Auseinandersetzungen um die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben im Verantwortungsbereich des Kampfkollektives ist das richtige und differenzierte Bewerten der Leistungen von wesentlicher Bedeutung. Diese kann erfolgen in einer sofortigen Auswertung an Ort und Stelle zweifelsfrei Wstgestellt werden können, oder zur Klärung enüsV die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gehrdenlJen Sachverhalts, wenn dies unumgänglich ist.

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