Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 76

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 76 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 76); WS DUS oOOl - 234/84 ÜJiU 76 0 ö ö 0 ? 5 I wenn es die' Ermittlungen erfordern. Fallen die Gründe für ihre Anordnung weg, ist sie im Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt und irn gerichtlichen Verfahren durch das Gericht unverzüglich aufzuheben . Aus prinzipiellen Gründen wird auch die Untersuchungshaft im MfS in der Form der Geneinschaftsunterbrlngung vollzogen. Diese Unterbringungsart entspricht, wie bereits an anderer Stelle hervo гдеІюЬзл, der humanistischen sozialistischen Auffassung vom Menschen als ein и gesellschaftliches Wesen. Hinzu kommt, daß in der psychisch belastenden Phase der Untersuchung haft kein Verhafteter unnötig mit sich allein gelassen werden soll te. Ein anderer Verhafteter als Verwahrraumpartner kann die psychischen Belastungen abbauen helfen und auch verhindern, wenn jemand versucht, aus der Nichtbewältigung seiner Probleme heraus, einen Sui zid zu begehen oder seiner Gesundheit anderweitig zu schaden. Die Durchsetzung des Prinzips, daß Verhaftete räume keinerlei Kontakt haben dürfen, bringt Tätigkeit der Linie XIV mit sich. Sie ist obj verschiedener Verwaiir~ auch Probleme für die ektiv mit einem be- trächtlichen Me h г а u fw and an Zeit verbunden, welcher durch einen hohen Orqanisationsgrad der Arbeit und disziplinlerter Durchsetzunn diesbezüglicher Weisungen so zu kompensieren ist daß daraus keine unzulässigen Einschränkungen der Rechte Verhafteter erwachsen Auch die Möglichkeit der Zuweisung von Arbeit an Verhaftete im Untersuchungshaftvollzug des MfS wird durch die Erfordernisse der Ge- währleistuna der Konsoiration und Geheimholtunc wesentlich, einoe-- - - - - - -~y ------- - -1 - - , ---------------- ■ ■ . - s c h rä n к t . Sie würde sich ausschließlich auf Verwahrraumarbeiten Iconzentrieren. , 22 Abs. 2 und 23 Abs. 2 der Unter-.ugsordnung der BRD unter der für einen kapi schon Hervorhebung des Individualismus, art die Einzelunterbringung mit Kommuniк ■hafteten beim Aufenthalt 4 гл c Vgl. § 119 Stl suehung shaftvollzi In der BRD ist talistischen Staat typi- die 1-Iauptunterbringungs- anderen Ve Vorstellung : i о n s m ö g 1 i! ri, :n;:eiten zu im Freien, Gottesdienst, Ar: SO' ! rn dem nicht der Untersuchungszweck entgegensteht;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 76 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 76) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 76 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 76)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der Struktur der für die Bearbeitung des konkreten Problemkreises zuständig ist; Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische irkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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