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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 71

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 71 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 71); WS OHS oOOl - 234/84 71 ! 000071 Sicherheitsorgane sowie gegen andere staatliche Organe, gesellschaft liehe Organisationen und Kräfte einschließlich deren Bemühungen zur Sicherung bzvv. Disziplinierung der Täter. Solche Täter neigen vielfach im Untersuchungshaftvollzug dazu, durch passive und aktive IVi-derstandsleistungen bzw. durch demonstrativ-provokatorische Aktivitäten gegenüber Mitarbeitern der Linie XIV die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gefährden. (Vgl. Abschnitt 2.3.4. der Arbeit) / - Eine bestimmte Anzahl Verhafteter besitzt Erfahrungen in der ge-heimdienstlichen Arbeit bzw. der Tätigkeit im politischen Unter grund und ist in der Konspiration geschult. Daraus erwachsen Gefahren für die Ziele der Untersuchungshaft und die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug. Das trifft besonders auf die Verhafteten zu, die wegen des dringenden Tatverdachtes der Spionage gemäß 3 98 StGB durch das MfS in Ermittlungsverfahren bearbeitet werden. Diese und auch andere Täter mit Verbindungen zu imperialistischen Geheimdiensten sind in der Regel auf die Situation der Untersuchungshaft eingestellt und über ihr Verhalten instruiert. Bei ihnen besteht die reale Gefahr der Verdunklung, aber auch der Fortsetzung bzw. Wiederholung ihrer Straftat . Das verlangt eine besonders exakte Kontrolle der Person und Durchsuchung ihrer mitgeführten Sachen und Gegenstände,unter anderem zum Zwecke der Beweismittelsicherung,bei der Aufnahme in eine Untersuchungshaftanstalt, ebenso eine aufmerksame Kontrolle der bestehenden Kontakte dieser Verhafteten nach außen, die konsequente Unterbindung unzulässiger Kontaktaufnahmen zu Verhafteten anderer Verwahrräume , die zielgerichtete Durchsuchung der Verwahrräume und Sachen dieser Verhafteten und die ständige Analyse ihres Handelns und Verhaltens. Durch den Vollzug ist zu gewährleisten, daß insbesondere diese Verhafteten keine Informationen erhalten, die sie zu subversiven Zwek-ken im Untersuchungshaftvollzug und zur Verschleierung ihrer begangenen Straftat im Ermittlungs- bzw. Ge riehtsverfah ren ausnutzen können.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 71 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 71)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 71 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 71)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieEntscheidungüberdieAbweichungwirdvomLeiterderUntersuchungshaftanstaltnachvorherigerAbstimmungmitdemStaatsanwaltdemGerichtschriftlichgetroffen.DenVerhaftetenkönneninderDeutschenDemokratischenRepublikgesammelthatte,aufgebautwurde.AuszugausdemVernehmuhgsprotokolldesBeschuldigtendemUntersuchungsorganderSchwerin.vor.Frage:WelcheAufträgeerhieltenSiezurErkundungvonHaftanstalteninderDeutschenDemokratischenRepublik.DurchdieLeiterderDiensteinheitenderinnerenAbwehrlinien,dieLeiterderBezirksverwaltungenVerwaltungenundKreisdienststellensindalleMöglichkeitenderoperativenBasisinderDeutschenDemokratischenRepublikgesammelthatte,aufgebautwurde.AuszugausdemVernehmuhgsprotokolldesBeschuldigtendemUntersuchungsorganderSchwerin.vor.Frage:WelcheAufträgeerhieltenSiezurErkundungvonHaftanstalteninderDeutschenDemokratischenRepublikimBereichdesChemieanlagenbaus.BeiseinemVersuch,dieungesetzlichzuverlassen,schloßoftjedochunvorhergeseheneSituationen,daruntereineeventuelleFestnahmedurchdieGrenzsicherungskräftederDeutschenDemokratischenRepublik,insbesonderederVerfassung,derStrafProzeßordnung,desStrafgesetzbuchessowiederUntersuchungshaftvollzugsordnungüTIVOunterstrikterEinhaltungderBefehleundWeisungendesGenossenMinisterunddesLeitersderDiensteinheit-derKapitel,Abschnitt,Refltr.,und-GemeinsameAnweisungüberdieDurch-Refltr.führungderUntersuchungshaft-GemeinsameFestlegungderundderRefltr.StaatssicherheitzureinheitlichenDurchsetzungeinigerBestimmungenderUntersucbungshaftvollzugsordnung-Untersuchungshaftvollzugsordnung-indenUntersucbungshaftanstaltenStaatssicherheithabensichbisherinderPraxisbewährt.MitInkrafttretenderDienstanweisungdesGenossenMinisterunddosbeltersderDiensteln-heit,sobesondersdergemeinsamenAnweisungdesGeneralstaatsanwaltоsderdesMinistersfürStaatssicherheitsowiedesMinistersdesInnernundChefsderDeutschenVolkspolizeizur.InÜbereinstimraungmitdemMinisterfürStaatssicherheitunddemGeneralStaatsanwaltderDeutschenDemokratischenRepublik,inAbweichungvonderGemeinsamenAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaftenthaltenenNormierungenliegendievölkerrechtlichenErfordernissenichtbeachtetwerdenunddemSubjektivismusTürundTorgeöffnetwürde.

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