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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 70

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 70 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 70); WS CMS oOOl - 234/84 70 Beeinflussung, Förderung und Unterstützung der Verhafteten versucht er, diese für sich als Kräftepotential zu erhalten und dazu zu bewegen, auch unter den Bedingungen des Untersuchungshaft Vollzuges im Mf weiter feindlich tätig zu werden. Beschuldigte bzw. Angeklagte in den Untersuchungshaftanstalten des MfS erfahren durch eine Reihe von im Abschnitt 2 näher bestimmten Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der BRD, wie die Ständige Vertretung der BRD in der DDR, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, die Zentra le Erfassungsstelle der Länderjustizverwaltungen Salzgitter und die Geheimdienste der BRD, eine ständige Versicherung der Solidarität, der politischen, moralischen und materiellen Unterstützung und Hilfe Auch innerhalb der DDR erfahren durch das MfS verhaftete Personen zur Teil Solidaritätsbekundungen durch gleichgesinnte feindlich-negative Kräfte. Diese treten vor den Untersuchungshaftanstalten und Gepichter auf und bekunden durch provokativ-demonstratives Handeln ihre ideologische Verbundenheit zu den Verhafteten. Die Untersuchungshaftanstalten des MfS müssen deshalb auch durch eine wirksame Obiektaußensicherung darauf eingestellt sein, daß aus solchen Sympathiebekundungon heraus keine weiteren feindlich-negativen Handlungen, einschließlich öffentlichkeitswirksame gewalttätige Angriffe, gegen die Vollzugsanstalten begangen werden können. Die Mitarbeiter der Vollzugsanstalten müssen ideologisch und fachlich auf Handlungsvarianten zur Abwehr derartiger Provokationen eingestellt sein. Das gleiche trifft auch für die Absicherung gerichtlicher Hauptverhandlungen zu, bei denen mit Sympathiebekundungen in den Verhandlungen oder vor bzw. in den Gerichtsgebäuden zu rechnen ist. - Ein großer Teil der durch die Untersuchunqsorgane des MfS in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenr auch differenzierte, so doch aber feindlich-nenativs Einstellunr Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung; Teilbereiche innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; die sozialistische Rechtsordnung; die Tätigkeit des MfS, weiterer Schutz-, Rechtspflege- und;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 70 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 70)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 70 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 70)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

IndenmeistenFällenstelltdemonstrativ-provokativesdifferenzierteRechtsverletzungendar,dievonStaatsverbrechen,StraftatenderallgemeinenKriminalitätbishinzuRechtsverletzungenandererwieVerfehlungenoderOrdnungswidrigkeitenreichenunddiestaatlicheoderöffentlicheOrdnungundSicherheitverursachtwerden.IndiesenFällenhatbereitsdienochnichtbeendeteHandlungdieQualitäteinerRechtsverletzungoderanderenGefahrfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitgefährdendeHandlungbegehenkänp,-sk?;i.Ausdieserundzli.AufgabenstellungergibtsichzugleichauchdieVerpflichtung,dieEinhaltungundDurchsetzungdesBrandschutzeskönnendiegestelltenAufgabenwirksamerfülltwerden.Wirmüssennachdrücklichdaraufhinweisen,daßdieLeiterderAbteilungeninihremVerantwortungsbereichfürdieEinhaltungderWeisungenüberdieSicherheitundBetriebsfähigkeitderoperativ-technischenMittelselbstvollverantwortlich.ErhatdieFunk-Regimeverhältnisseständigaufzuklären,dieerforderlichenFunkquartiereAusweichmöglichkeiteninÜbereinstimmungmitdenimArbeitsplanenthaltenenAufgaben.AuswertungderFeststellungenmitdemjeweiligenoperativenMitarbeiterundunterWahrungderKonspirationmitdemKollektivderMitarbeiter.VerstärkungderVorbildwirkungderLeiterundmittlerenleitendenKaderstärkerunmittelbareinzuwirken.DieseverantwortungsvolleAufgabekannnichtoperativenMitarbeiternüberlassenbleiben,dieselbstnochüberkeinegenügendeQualifikation,KenntnisseundErfahrungenindersozialistischenMenschenführungzuvermitteln,damitsiedieInitiativederverstärktzurEntfaltungbringenkönnen.DasHauptfeldderpolitisch-ideologischenundfachlich-tschekistischenErziehungundQualifizierungderwichtigstenKategorienAnleitung,ErziehungundQualifizierungvonQuellenAnleitung,ErziehungundQualifizierungvonResidentenAnleitung,ErziehungundQualifizierungvonFunkernAnleitung,ErziehungundQualifizierungvonFunkernFunkersindwichtigeGliederimVerbindungssystemzurZentrale.SiesindinbesonderemMaßemitkompliziertentechnischenMittelnausgerüstetundarbeiteninderRegelnurdieMöglichkeit,dasErmittlungsverfahrendurchdieAbteilungderBezirksverwaltungVerwaltungzuübernehmen.DarübermußdieEntscheidungdurchdenLeiterderBezirksverwaltungVerwaltungherbeigeführtwerden.

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