Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 63

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 63 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 63); 63 WS DHS oOOl - 234/84 j Ö Ö 0063 І Professor Baumann, der für ein allgemeinverbindliches Untersuchungshaftgesetz in der BRD eintritt und einen entsprechenden Entwurf vorgelegt hat, weist besonders darauf hin, daß die kompetenten Richter oft sehr willkürlich und uneinheitlich die Rechte der Verhafteten ein schränken oder gewähren und daß die in der Kompetenz der Anstaltsleiter fallenden Entscheidungen über das innere Regime in den Haftanstalten einseitig an den Erfоrdernissen der Anstaltsordnung orientiert si nd . Die Lage des Untersuchungshaftvollzuges in der BRD einschätzend, komm er zu dem Schluß, daß das І 4 "Recht des Vollzüges der Untersuchungshaft seit langem, eigentlich seit jeher, notleidend"1 ist- und daß es "kein Geheimnis (ist)’ daß der Vollzug der Untersuchungshaft sich von dem der Strafhaft nur unwesentlich unterscheidet In einem Arbeitspapier der Anstaltsleiter vom Mai 1980 werden einige besonders charakteristische Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen Untersuchungshaf tvolIzugspraxis erkennbar. So werden selbst in der BRD solche Forderungen erhoben, wie die Untersuchungshaft sollte in selbständigen Untersuchungshaftanstalten vollzogen werden, dem Verhafteten sei gesetzlich ein Recht auf Einzelunterbringung einzuräumen, wobei gleichzeitig eine Trennung nach Persönlichkeit, Lebensalter, Vorleben, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie psychischer Auffälligkeit erfolgen müsse, den Verhafteten müßten gesetzlich solche Rechte gewährt werden, wie das Recht, eigene Kleidung zu tragen, sich zu beschäftigen, eigene Wäsche zu benutzen, sich selbst zu verpflegen und anderes meh r .3 1 1 D. Baumann "Entwurf eines U nt e rsuc'nu ng sha f t vo llzug sge se t ze s D. С. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1981, S. 7 2 ebenda S. 13 3 ebenda S, 14;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 63 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 63) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 63 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 63)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung einzuleiten diese zu erhöhen, die innere Sicherheit im Verantwortungsbereich maximal zu gewährleisten und damit die Politik von Partei und Regierung insgesamt durchsetzen zu helfen.

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