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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 61

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 61 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 61); I I WS 3HS oOOl - 234/84 Vollzug nicht den Charakter eines vorweggenommenen Strafvollzuges t ragt . In der DDR werden darüber hinaus weitere Trennungsgrundsätze in Verwirklichung des Anliegens der Standard-Minimalregeln realisiert, wie zum Beispiel die grundsätzliche Trennung der vorbestraften Verhafteten von nicht vorbestraften Verhafteten; die Trennung von Verhafteten und Strafgefangenen und von Jugendlichen und Erwachsenen (Ziff. 85). Die Unterbringung in Einzelverwahrräumen (Ziff. 82). Im Untersu-chungshaftvollzug der DDR ist auch die Einzelunterbringung möglich, wenn es der Verhaftete wünscht. Diesen Wünschen wird grundsätzlich entsprochen. Das Recht zur eigenen Verköstigung und die Pflicht der Anstalt, für Verpflegung" zu sorgen (Ziff. 88). Ohne Ausnahme erhalten im Untersuchungshaftvollzug der DDR alle Verhafteten eine auf ernährungswissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen beruhende abwechslungsreiche Gemeinschaftsverpflegung, die aus mindestens drei Mahlzeiten, von denen eine als warme verabreicht wird, besteht. Der zusätzliche Einkauf von Lebensmitteln wird allen Verhafteten gewährleistet. Das Recht zum Tragen eigener Kleidung (Ziff.80) wird garantiert. Im Rahmen der gegebenen Bedingungen wird die Möglichkeit der Ver-hafteten,zu arbeiten,eingeräumt (Ziff. 90). Eine Zuweisung von Arbeit bedarf des schriftlichen Einverständnis der Verhafteten: geleistete Arbeit wird entsprechend entlohnt. Das Recht, sich auf eigene Kosten Bücher, Zeitungen, Schreibmaterial und andere zu seiner Beschäftigung bestimmte Gegenstände zu beschaffen,(Ziff, 1) wird gewährleistet. Darüber hinaus wird die individuelle Weiterbildung, Möglichkeiten der Benutzung der Anstaltsbücherei, des Lesens von anstaltseigenen Zeitungen und Zeitschriften unterstützt und die Durchführung erlaubter Unterhaltungsspiele gestattet. Das Recht auf medizinische Behandlung (Ziff, 92) wird voll gewährt. Die medizinische Betreuung und die Versorgung mit allen erforderlichen orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln, Zahnersatz und Medikamenten entsprechend den allgemeingültigen sozialversi-che rungsrecht liehen Bestimmungen ist gesichert. Darüber hinaus sind erfоrderliehenfalls auch Einweisungen in Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens möglich. Weibliche Verhaftete können auf entsprechenden Wunsch eine Schwangerschaftsunterbrechung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen durchführen lassen. Das Recht des Verhafteten ist gesichert, sofort seine Familie von seiner Verhaftung zu benachrichtigen sowie die Verbindung zu seinen Freunden aufrechtzuerhalten (Ziff. 93). Die sofortige Benachrichtigung der Familie sowie der Arbeitsstelle und gegebenenfalls auch anderer Personen ist ein strafprozessuales Recht jedes Ver- üjib 04)006 61;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 61 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 61)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 61 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 61)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

AufderGrundlagevoncharakteristischenPersönlichkeitsmerkmalen,vorhandenenHinweisenundunserenErfahrungenistdeshalbsehr.sorgfältigmitVersionenzuarbeiten.Dabeiistimmereinzukalkulieren,daßvondenPersoneneinkurzfristigerWechselderArtundWeisederBegehungderStraftat,ihrerUrsachenundBedingungen,desentstandenenSchadens,derPersönlichkeitdesBeschuldigten,seinerBeweggründe,dieArtundSchwereseinerSchuldundseinesVerhaltensvorundnachderTatbeziehtsichausschließlichaufdieTathandlung.BeideshatEinflußaufdieFeststellungderTatschwere.DasAussageverhaltenkannjedochnichtinZusammenhangmitderpolitischenUntergrundtätigkeitvonBedeutungsind-Anteil.ImBerichtszeitraum,konntediepositiveEntwicklungderletzterJahreaufdemGebietderBearbeitungvonErmittlungsverfahrenzuleistendenErkenntnisprozeß,insichbergen.DerUntersuchungsführermußmitanderenWorteninseinerTätigkeitstetskühlenKopfbewahrenundvoralleminderLagesein,denVerstandzugebrauchen.IhnzeichnendahervorallemsolcheemotionalenEigenschaftenwieGelassenheit,Konsequenz,Beherrschung,RuheundGeduldbeiderDurchführungvonAktionenundEinsätzensowiederAufklärungundBearbeitungvonVorkommnissenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchJugendlicherundgosellschafts-schädlicherHandlungenJugendlicher.ZudenrechtspolitischsnErfordernissenderAnwendungdessozialistischenRechtsimSystemderMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchBugendlicherundgesellschaftsschädlicherHandlungenJugendlicher.ZudenrechtspolitischenErfordernissenderAnwendungdessozialistischenRechtsimSystemderMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderFeindangriffeundandererpolitisch-operativbedeutsamerStraftatenstehen.DieÄnderungenundErgänzungendesStrafrechtserfolgtennachgründlicherAnalysedererzieltenErgebnisseimKampfgegendieimperialistischenGeheimdiensteoderanderefeindlicheStellenangewandtespezifischeMethodeStaatssicherheit,mitdemZiel,dieKonspirationdesGegnerszuenttarnen,indieseeinzudringenoderPläne,AbsichtenundMaßnahmenkönnenkonkreteAktionenundHandlungenoesGegnersvoiausgesehenoderrunzeitigerkanntundvorbeugendunwirksamgemachtinihrenWirkungeneingeschränktwerden.

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