Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 61

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 61 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 61); I I WS 3HS oOOl - 234/84 Vollzug nicht den Charakter eines vorweggenommenen Strafvollzuges t ragt . In der DDR werden darüber hinaus weitere Trennungsgrundsätze in Verwirklichung des Anliegens der Standard-Minimalregeln realisiert, wie zum Beispiel die grundsätzliche Trennung der vorbestraften Verhafteten von nicht vorbestraften Verhafteten; die Trennung von Verhafteten und Strafgefangenen und von Jugendlichen und Erwachsenen (Ziff. 85). Die Unterbringung in Einzelverwahrräumen (Ziff. 82). Im Untersu-chungshaftvollzug der DDR ist auch die Einzelunterbringung möglich, wenn es der Verhaftete wünscht. Diesen Wünschen wird grundsätzlich entsprochen. Das Recht zur eigenen Verköstigung und die Pflicht der Anstalt, für Verpflegung" zu sorgen (Ziff. 88). Ohne Ausnahme erhalten im Untersuchungshaftvollzug der DDR alle Verhafteten eine auf ernährungswissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen beruhende abwechslungsreiche Gemeinschaftsverpflegung, die aus mindestens drei Mahlzeiten, von denen eine als warme verabreicht wird, besteht. Der zusätzliche Einkauf von Lebensmitteln wird allen Verhafteten gewährleistet. Das Recht zum Tragen eigener Kleidung (Ziff.80) wird garantiert. Im Rahmen der gegebenen Bedingungen wird die Möglichkeit der Ver-hafteten,zu arbeiten,eingeräumt (Ziff. 90). Eine Zuweisung von Arbeit bedarf des schriftlichen Einverständnis der Verhafteten: geleistete Arbeit wird entsprechend entlohnt. Das Recht, sich auf eigene Kosten Bücher, Zeitungen, Schreibmaterial und andere zu seiner Beschäftigung bestimmte Gegenstände zu beschaffen,(Ziff, 1) wird gewährleistet. Darüber hinaus wird die individuelle Weiterbildung, Möglichkeiten der Benutzung der Anstaltsbücherei, des Lesens von anstaltseigenen Zeitungen und Zeitschriften unterstützt und die Durchführung erlaubter Unterhaltungsspiele gestattet. Das Recht auf medizinische Behandlung (Ziff, 92) wird voll gewährt. Die medizinische Betreuung und die Versorgung mit allen erforderlichen orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln, Zahnersatz und Medikamenten entsprechend den allgemeingültigen sozialversi-che rungsrecht liehen Bestimmungen ist gesichert. Darüber hinaus sind erfоrderliehenfalls auch Einweisungen in Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens möglich. Weibliche Verhaftete können auf entsprechenden Wunsch eine Schwangerschaftsunterbrechung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen durchführen lassen. Das Recht des Verhafteten ist gesichert, sofort seine Familie von seiner Verhaftung zu benachrichtigen sowie die Verbindung zu seinen Freunden aufrechtzuerhalten (Ziff. 93). Die sofortige Benachrichtigung der Familie sowie der Arbeitsstelle und gegebenenfalls auch anderer Personen ist ein strafprozessuales Recht jedes Ver- üjib 04)006 61;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 61 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 61) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 61 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 61)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Das Betreten von Grundstücken, Wohnungen oder anderen Räumen gemäß Gesetz. Der Gewahrsam gemäß Gesetz. Die Nutzung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Maßnahmen nach dem Gesetz durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit. Die Beendigung der auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen Rechtsmittel und Entschädigungsansprüche bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit , rechtspolitischer Prämissen, wie die Gewährleistung der Rechtssicherheit der Bürger durch einheitliche Rechtsanwendung sowie in Widerspiegelung tatsächlicher Ausgangs lagen erscheint die in der Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten häufig vor komplizierte Probleme. Nicht alle Beweise können allein im Rahmen der operativen Bearbeitung erarbeitet werden. Nach wie vor wird deshalb für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen.

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