Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 60

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 60 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 60); VVS OHS oOOl - 234/84 ö 0 00 V v) 60 Л "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" vom 10. 12. 1948Г Die in der "Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte", insbesondere in den Artikeln 7 und 10, vereinbarten und für die Mitgliedsstaaten verbindlichen Regelungen über die Behandlung von .Verhafteten werden in der DDR vollinhaltlich realisiert. Das betrifft das Verbot jeglicher Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Verhafteten (Art. 7), die Trennung Straf gefangener von Verhafteten sowie von üugendlichen und Erwachsenen (Art. 10). Bezüglish der in den anderen genannten Dokumenten enthaltenen Regeln ist davon auszugehen, daß sie empfehlenden Charakter tragen und ihre Verwirklichung der souveränen Entscheidung eines jeden Staates obliegt. Grundsätzlich gilt, daß die DDR entsprechend dem humanistische Wesen ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung die in den. genannten Dokumenten enthaltenen Anliegen in Gesetzgebung und Praxis nicht nur berücksichtigt, sondern in wesentlichen Fragen weit über sie hinaus- p geht. Im Einzelfall davon abweichende Regelungen betreffen in keinem Fall das Wesen dieser Regeln, sondern entsprechen den konkreten nationalen Gegebenheiten ihrer Realisierung. Es kann deshalb auch ohne Einschränkung eingeschätzt werden, daß die DDR auch die in den Ziffern 85-94 der Standerd-Minimalregeln enthaltenen Regeln für die Behandlung der vorläufig fest ge nommenen Personen und Verhafteten nicht nur berücksichtigt, sondern in wesentlichen Fragen weit darüber hinausgeht. Das betrifft im einzelnen: Die Einrichtung besonderer Vollzugsanstalten für Verhaftete und die strikte Beachtung des Prinzips der Präsumtion der Unschuld (Ziff. 85). In der DDR gibt es gesonderte Untersuchungshaftanstalten, in denen gewährleistet wird, daß der Unters.uchungshaft- 1 Fundstelle: "Völkerrecht, Dokumente Teil I" Staatsverlag Berlin 1973, S. 283 ff. 2 2 Einen entsprechenden Standpunkt hat die DDR zum Beispiel in Beantwortung der Note des UNO-Generalsekretärs vom 8. 10. 1979 zur Einschätzung und Verwirklichung de'r Standardminimalregeln nachdrücklich vertreten (internationales Material);
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 60 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 60) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 60 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 60)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf ein mögliches Vorkommnis mit einer relativ großen Anzahl von Zuführungen Unter Berücksichtigung der bereits gemachten Darlegungen zur einsatz- und aktionsbezogenen Vorbereitung der Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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