Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 60

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 60 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 60); VVS OHS oOOl - 234/84 ö 0 00 V v) 60 Л "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" vom 10. 12. 1948Г Die in der "Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte", insbesondere in den Artikeln 7 und 10, vereinbarten und für die Mitgliedsstaaten verbindlichen Regelungen über die Behandlung von .Verhafteten werden in der DDR vollinhaltlich realisiert. Das betrifft das Verbot jeglicher Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Verhafteten (Art. 7), die Trennung Straf gefangener von Verhafteten sowie von üugendlichen und Erwachsenen (Art. 10). Bezüglish der in den anderen genannten Dokumenten enthaltenen Regeln ist davon auszugehen, daß sie empfehlenden Charakter tragen und ihre Verwirklichung der souveränen Entscheidung eines jeden Staates obliegt. Grundsätzlich gilt, daß die DDR entsprechend dem humanistische Wesen ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung die in den. genannten Dokumenten enthaltenen Anliegen in Gesetzgebung und Praxis nicht nur berücksichtigt, sondern in wesentlichen Fragen weit über sie hinaus- p geht. Im Einzelfall davon abweichende Regelungen betreffen in keinem Fall das Wesen dieser Regeln, sondern entsprechen den konkreten nationalen Gegebenheiten ihrer Realisierung. Es kann deshalb auch ohne Einschränkung eingeschätzt werden, daß die DDR auch die in den Ziffern 85-94 der Standerd-Minimalregeln enthaltenen Regeln für die Behandlung der vorläufig fest ge nommenen Personen und Verhafteten nicht nur berücksichtigt, sondern in wesentlichen Fragen weit darüber hinausgeht. Das betrifft im einzelnen: Die Einrichtung besonderer Vollzugsanstalten für Verhaftete und die strikte Beachtung des Prinzips der Präsumtion der Unschuld (Ziff. 85). In der DDR gibt es gesonderte Untersuchungshaftanstalten, in denen gewährleistet wird, daß der Unters.uchungshaft- 1 Fundstelle: "Völkerrecht, Dokumente Teil I" Staatsverlag Berlin 1973, S. 283 ff. 2 2 Einen entsprechenden Standpunkt hat die DDR zum Beispiel in Beantwortung der Note des UNO-Generalsekretärs vom 8. 10. 1979 zur Einschätzung und Verwirklichung de'r Standardminimalregeln nachdrücklich vertreten (internationales Material);
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 60 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 60) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 60 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 60)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen Einzelmaßnahmen zur Identitätsfeststellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten hat Staatssicherheit vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Straftaten, sowie Havarien usw, zu erkennen und vorbeugend zu überwinden. In der vorbeugenden Tätigkeit wurde auf das engste mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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