Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 59

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 59 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 59); VVS OHS oOOl - 234/84 U O L 59 j f] ft n о £ n U Lr ‘J о о J ! Wesen ist, ein Recht auf Gemeinschaftsunterbringung. Er kann aber auf eigenen Wunsch, infolge Unverträglichkeit mit anderen Verhafteten, eine Einzelunterbringung beantragen. Diesem wird grundsätzlich stattgegeben. Er kann das auch widerrufen. (Die Einzelunter-bringung ist nicht identisch mit der Einzelhaft gemäß § 130 Abs. 3 StPO, vergleiche dazu Abschnitt 1.3. der Arbeit) “ Der Unt e r suchu ngs'na f t vollzu g in der DDR entspricht in vollen Umfang den Anforderungen des alloemein-denokratischen Völker- - - - - - - - - - A ■ .w - --- , rechts; er ist dem der kapitalistischen Staaten, zum Beispiel dem der BRD, überlegen. * 4 Gestützt auf die bestehenden rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Organe des Untersuchungshaftvollzuges der DDR eine mit den entsprechenden Regelungen des allgemein-demokratischen Völkerrechts voll übe reinstimmende UntersuchungshaftVollzugspraxis.Wesentliche völkerrechtliche UNO-Dokumente, einschließlich solcher mit Empfehlungscharakter, die die Gestaltung des Untersuchungshaftvollzuges beinhalten bzw, berühren, sind insbesondere die "Internationale Konvention über zivile und politische Rechte" vom 19. 12. 19G61 die “Standard-Minimalregeln für die Behandlung von Gefangenen" vom 31. 7. 19572 der Entwurf einer Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung der Vereinten Nationen die "Prinzipien über das medizinische Berufsethos, die sich auf die Rolle des im Gesundheitswesen tätigen Personals, insbesondere Arzte, beim Schutz von Straf- und Untersuchungsgefangenen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung beziehen", angenommen auf der 37. Sitzung der UNO-Vollversammlung 1 а . а . О. 2 Fundstelle: "Hochschule der Deutschen Volkspolizei, Abt, Vollzug“ Dokumente, Heft 7 VDSV 38/77 St rat-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 59 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 59) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 59 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 59)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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