Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 58

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 58 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 58); WS DHS oOOl - 234/84 58 - Der Untersucht!nqshaftvollzun hat so zu erfolgen, daß die Würde des Verhafteten -jederzeit bei allen Vollzugsmaßnahmen geachtet wi rd. Die Achtung der Würde des Menschen ist wesentlicher Grundsatz des sozialistischen Humanismus. Im § 3 StPO wird ausdrücklich bestimmt, daß die Würde des Menschen im gesamten Strafverfahren durch alle Beteiligten zu achten ist, das heißt, auch im Unter-suchungshaftvollzug. Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung für die Festlegung und auch Durchführung aller Vollzugsmaßnahmen und bei jeder einzelnen stets zu beachten. Von diesem Prinzip müssen sich auch alle Mitarbeiter der Organe des Untersuchungshaftvollzuges in ihrem Verhalten zu Verhafteten stets leiten lassen. Es verbietet grundlose Anwendungen von Disziplinarmaßnahmen, schikanöse,auf Willkür be ruhende, Behandlungen und Beleidigungen von Verhafteten. Es verlangt auch, daß jeder Verhaftete einen Anspruch auf elementare Rechte im Untersuchungshaftvollzug hat, wie auf eine abwechslungsreiche und ausreichende Verpflegung, das Recht, eigene Kleidung zu tragen. Recht auf medizinische Betreuung, Einhaltung hygienischer Bestimmungen, Recht auf Aufenthalt im Freien, Recht auf Einkauf von Nahrungsund Genußmitteln (außer Alkohol) sowie auf Dinge des täglichen Bedarfs. Er hat Rechte auf Kommunikationsbeziehungen nach außen, wie zur Familie, Bekannten, Rechtsanwalt,- Wahrung der Gesundheit und gesundheitlicher Betreuung durch Arzte,- zur individuellen Selbstbetätigung, wie beispielsweise lesen von Tageszeitungen, Zeitschriften und Büchern, einschließlich Lehrbücher und Unterhaltung im Verwahrraum,- Rechte auf religiöse Betätigung und Aushändigung religiöser Schriften. Diese Rechte wurden und werden auch weiterhin im Untersu-chungshaftvollzug der DDR gewährt und entsprechend den gegebenen gesellschaftlichen Möglichkeiten auch noch ausgebaut und vervollkommnet Zur Achtung der Würde des Verhafteten gehört auch das Recht auf Kommunikationsbeziehungen zu anderen Verhafteten unter Beachtung gesetzlich vorgeschriebener Trennungsgrundsätze. Verhaftete werden, um das zu gewährleisten, grundsätzlich in Gemeinschaftsverwahrräumen untergebracht (zwei und mehr). Der Verhaftete hat ausgehend von der marxistischen Erkenntnis, daß der Mensch ein gesellschaftliches;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 58 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 58) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 58 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 58)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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