Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 58

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 58 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 58); WS DHS oOOl - 234/84 58 - Der Untersucht!nqshaftvollzun hat so zu erfolgen, daß die Würde des Verhafteten -jederzeit bei allen Vollzugsmaßnahmen geachtet wi rd. Die Achtung der Würde des Menschen ist wesentlicher Grundsatz des sozialistischen Humanismus. Im § 3 StPO wird ausdrücklich bestimmt, daß die Würde des Menschen im gesamten Strafverfahren durch alle Beteiligten zu achten ist, das heißt, auch im Unter-suchungshaftvollzug. Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung für die Festlegung und auch Durchführung aller Vollzugsmaßnahmen und bei jeder einzelnen stets zu beachten. Von diesem Prinzip müssen sich auch alle Mitarbeiter der Organe des Untersuchungshaftvollzuges in ihrem Verhalten zu Verhafteten stets leiten lassen. Es verbietet grundlose Anwendungen von Disziplinarmaßnahmen, schikanöse,auf Willkür be ruhende, Behandlungen und Beleidigungen von Verhafteten. Es verlangt auch, daß jeder Verhaftete einen Anspruch auf elementare Rechte im Untersuchungshaftvollzug hat, wie auf eine abwechslungsreiche und ausreichende Verpflegung, das Recht, eigene Kleidung zu tragen. Recht auf medizinische Betreuung, Einhaltung hygienischer Bestimmungen, Recht auf Aufenthalt im Freien, Recht auf Einkauf von Nahrungsund Genußmitteln (außer Alkohol) sowie auf Dinge des täglichen Bedarfs. Er hat Rechte auf Kommunikationsbeziehungen nach außen, wie zur Familie, Bekannten, Rechtsanwalt,- Wahrung der Gesundheit und gesundheitlicher Betreuung durch Arzte,- zur individuellen Selbstbetätigung, wie beispielsweise lesen von Tageszeitungen, Zeitschriften und Büchern, einschließlich Lehrbücher und Unterhaltung im Verwahrraum,- Rechte auf religiöse Betätigung und Aushändigung religiöser Schriften. Diese Rechte wurden und werden auch weiterhin im Untersu-chungshaftvollzug der DDR gewährt und entsprechend den gegebenen gesellschaftlichen Möglichkeiten auch noch ausgebaut und vervollkommnet Zur Achtung der Würde des Verhafteten gehört auch das Recht auf Kommunikationsbeziehungen zu anderen Verhafteten unter Beachtung gesetzlich vorgeschriebener Trennungsgrundsätze. Verhaftete werden, um das zu gewährleisten, grundsätzlich in Gemeinschaftsverwahrräumen untergebracht (zwei und mehr). Der Verhaftete hat ausgehend von der marxistischen Erkenntnis, daß der Mensch ein gesellschaftliches;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 58 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 58) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 58 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 58)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im am Dienstobjekt der Unter-suchungshaftanstalt sowie zur wirksamen Bekämpfung von Provokationen und anderen feindlich-negativen Handlungen von innen und außen, die Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt zu erarbeiten.

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