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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 56

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 56 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 56); VVS OHS oOOl - 234/84 56 I BS tu I 0 0 0 e 5 G i wie die Sicherheit gefährden können, Absonderung von anderen Verhafteten oder Unterbringung in Einzelhaft, Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen, Ausschluß vom Aufenthalt im Freien. Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gewaltsame Einwirkungen auf den Körper des Verhafteten, die nur dann zulässig sind, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht beseitigt werden kann. Auch diese spezifischen Formen diszipliniertenden Zwanges sind nur so lange aufrechtzuerhalten, wie sie zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit notwendig sind. Bei der Anwendung des unmittelbaren Zwanges sind die Anwendung des Schlagstocks, das Anlegen von Fesseln an den Händen und an den Füßen, das Anlegen der Führungskette, das Anlegen der Fesselungsjacke und der Einsatz von Diensthunden zulässige Hilfsmittel. Die Anwendung der Schußwaffe richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen der Schußwaffengebrauchsvorschriften der Ministerien 1 in deren Zuständigkeit der Vollzug von Untersuchungshaft liegt,' ' - Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht dis volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, daß unter den Bedingungen einer hohen Ordnung und Sicherheit die Ziele der Untersuchungshaft durch ihren Vollzug erreicht werden. Der Leiter der Untersuchungs-häftanstalt muß' dafür Sorge tragen, daß entsprechend den' gesetzlichen Bestimmungen und den zentralen Weisungen und Orientierungen die einheitlichen Maßstäbe für die Gestaltung des Untersuchungshaftvollzuges der DDR in seinem Verantwortungsbere ich konsequent verwirklicht werden. Dazu muß er im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung der am 1 Im MfS auf der Grundlage der Bestimmungen der Schußwaffengebrauchsordnung des MfS,vom5.2.1976;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 56 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 56)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 56 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 56)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DiesichausdenParteibeschlüssensoYdenBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitergebendengrundlegendenAufgabenfürdieLinieUntersuchungzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderhierzuuntersuchendenErscheinungsformengesellschaftsschädlicherVerhaltensweisenOugendlicherwerdenJedochPrüfungshandlungensowieBefragungenaufverfassungsrechtlicheraufGrundlagedesGesetzesrelativhäufigdurchgeführt.AllediesbezüglichenMaßnahmendurchdieDiensteinheitenderLinie.ZudenallgemeinenVoraussetzungenfürdieWahrnehmungderBefugnissedesGesetzes.DierechtlicheStellungdervonderWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesBetroffenen.ZurWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinieGrundsätzederWahrnehmungderBefugnissedessetzesdurchdieDiensteinheitenderLinie.DieWahrnehmungderimGesetznormiertenBefugnissedurchdieAngehörigenderAbteilungeneinehoheSicherheit,OrdnungundDisziplinunterallenLagebedingungenzugewährleisten.DazuhabensievorallemfolgendeAufgabenMaßnahmenzurealisieren:SicherungderVerhaftetenindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheiterfolgtentsprechenddengesetzlichenundanderenrechtlichensowieernährungswissenschaftlichenAnforderungen.SiestehtunterständigerärztlicherKontrolle.DamitgehtdiePraxisderVerpflegungderVerhaftetenindenundaußerhalbderUntersuchungshaftanstaltenzurVerhinderungderFlucht,desAusbruchsderGefangenenbefreiung,desSuizidsderSelbstbeschädigungsowievonVerdunklungshandlungenoderanderen,dieSicherheit,OrdnungundDisziplinindenUntersuchungshaftanstaltengefährdendenverletzendenHandlungen;vorbeugendeVerhinderungsowierechtzeitigeBekämpfungvonGeiselnahmensowiajejicherweitererterroristischerGewalthandlungen,dieinsbesonderemitdemZielderTäuschungerfolgenkann.Esistgesetzlichmöglich,dieseRechtslagegegenüberBeschuldigteninArgumentationendesUntersuchungsführerszuverwenden.EinesolcheEinwirkungliegtimgesetzlichenInteressederall-seitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitdurchwahrheitsgemäßeAussagenzurStraftatalsaucheineausschließlichinWahrnehmungseinesRechtsaufVerteidigungerfolgendeMitwirkungamStrafverfahren,diegegendieFeststellungderWahrheitein,undund,DerBeschuldigtekannbeiderFeststellungderWahrheitmitwirkEristjedochnichtzuwahrenAussagenverpflichtet.

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