Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 54

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 54 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 54); VVS OHS oOOl 234/84 54 В о t u 000054 - Per Untersuchunqshaftvollzuq erfordert einen stets sachlich begründeten und differenzierten Einsatz disziplinierender Einwirkungen auf Verhaftete durch Anerkenntnis-, Disziplinär-, Sicho-ru ngsmaßnahme n, Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs bis zun Schußwa ffengebrauch , Eine den Erfordernissen der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung entsprechende Disziplin der Verhafteten ist eine wichtige Voraussetzung, die Zwecke der Untersuchungshaft zu verwirklichen Der Leiter de re Untersuchungshaftanstalt sowie das Vollzugspersonal haben in gebotener Weise und mit den dazu vorgesehenen Mitteln und Methoden ständig einen an den Erfordernissen der Ordnung und Sicherheit orientierten erzieherischen Einfluß auf die Verhafteten auszuüben. Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen gegenüber Verhafteten sind Mittel und Methoden, um über die Einwirkung auf die Verhafteten die innere Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges und die Ziele der Untersuchungshaft zu erreichen. Verhaftete, welche die ihnen auferleg ten Pflichten und Verhaltensregeln gewissenhaft erfüllen und, wenn ihnen Arbeit zugewiesen wurde, eine gute Arbeitsdisziplin und vorbildliche Arbeitsergebnisse erzielen, können mit einer Anerkennung ausgezeichnet werden. Vor allem mit Ans rke nnu ngsmaßnahme n soll erreicht werden, daß das positive Verhalten nachhaltig gefördert und negative Verhaltenseigenschaften zurückgedrängt werden sowie stimulierende Wirkungen auf andere Verhaftete hinsichtlich ihres pflichtgemäßen Verhaltens ausgehen. Anerkennungsmaßnahmen sind Ausspruch eines Lobes, Streichung einer früher ausgesprochenen Dis-ziplinarmaßnahme, Verlängerung des Aufenthaltes im Freien und Empfang eines Paketes. Solche Maßnahmen, wie Verlängerung des Aufenthaltes im Freien und Empfang eines Paketes können, ohne eine Anerkennung zu sein, zum Beispiel auch zur Unterstützung, des Abbaus depressiver Zustände Verhafteter bzw. zur Unterstützung operativer Interessen, angewandt werden. Dabei können in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan die;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 54 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 54) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 54 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 54)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Das Gesetz kennt diese auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gerichteten Maßnahmen nicht. Solche Maßnahmen können in der Untersuchungsarbeit zwangsweise nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten erfolgen.

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