Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 48

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 48 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 48); WS OHS oOOl - 234/84 48 Mit der jederzeit sicheren Unterbringung und Verwahrung des Verhafteten wird zugleich ein weiteres Ziel der Untersuchungshaft, die Unterbindung weiterer Straftaten bei bestehender Wiederholungsgefahr bzw. die Fortsetzung der Straftat, wirksam realisiert. c - Der Untersuchungshaftvollzug hat jederzeit zu gewährleisten, da in jeder Etappe des St rafve rf ah re ns die Verdunklungsgefahr aus geschlossen bleibt. Der Ausschluß der Verdunklungsg©fahr ist ein wesentliches Ziel der Untersuchungshaft. Daraus erwachsen spezifische Anforderungen an den Untersuchungshaftvollzug, um in jeder Etappe des Strafverfahrens die Verdunkelungsgefahr auszuschließen. Das betrifft die Verwirklichung einer hohen Ordnung und Sicherheit im gesamten Untersuchungshaftvoll zug, vor allem aber bei besonders bedeutsamen Etappen und Maßnahmen, wie dem Aufnahmeverfahren, der Unterbringung und Verwahrung sowie bei Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges außerhalb der Untersuchungshaftanstalten. Bereits im Aufnahmeverfahren, mit Übergabe Verhafteter an die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt., der anschließenden Körper- und Sachdurchsuchung und während der weiteren Unterbringung und Verwahrung, unter anderem durch die strikte Beachtung der Trennungsgrundsätze, muß gewährleistet werden, daß der Verhaftete kein Beweismittel vernichten, keine Informationen an Mittäter, Gehilfen oder Anstifter übermitteln bzw. Absprachen mit diesen über das Aussageverhalten vor dem Untersuchungsorgan führen kann. Die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt haben durch eine qualifizierte Arbeit bei der Körper- und Sachdurchsuchung zu gewährleisten, daß alle Beweismittel aufgefunden und ordnungsgemäß sichergestellt werden. Durch hohe Wirksamkeit während des weiteren Vollzuges muß gesichert werden, daß keine Informationen, die das Strafverfahren, insbesondere die Beweisführung, gefährden, unerkannt abfließen können. Dazu ist die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Leitern und Mitarbeitern der Untersuchungshaftanstalt und dem Untersuchungsorgan zu qualifizieren, um optimale Sicherheitsbedingungen zu schaffen bzw. festzulegen. Um die Verdunklungsgefahr auszuschließen, ist es unumgänglich, dem Verhafteten notwendige Beschränkungen während der gesamten Untersuchungshaft oder auch nur zeitwei-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 48 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 48) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 48 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 48)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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