Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 47

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 47 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 47); г VVS OHS oOOl - 234/84 Q c tu 000047 47 ” Der Untersuchunqshaftvollzuq hat zTTPewahFreistung einer gesetzlich exakten Durchführung des StrafVerfahrens jederzeit zu garantieren, daß die Flucht eines Verhafteten von vornherein ausgeschlossen ist,, Die Durchsetzung dieses bedeutsamen Erfordernisses stellt an die Gestaltung des UntersuchungshaftVollzuges und insbesondere an die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaftanstalten hohe Anforderungen. Durch die jederzeit sichere Unterbringung und Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaft sowohl innerhalb als auch außerhalb der Untersuchungshaftanstalt muß garantiert werden, daß dieses Ziel der Untersuchungshaft verwirklich i: wird, das heißt, der Verhaftete keine Möglichkeit hat, sich durch Flucht der möalichen straf rechtlichen Verantwortlichkeit zu entziehen. Dabei ist die Tatsache zu berücksichtigen, daß die Verhinderung von Fluchten in der Regel zugleich die Verringerung der Gefahr möglicher schwerwiegender Gewaltstraftaten bedeutet, da die betreffenden Verhafteten zumeist mit hoher Risikobereitschaft handeln. In ihrem Bestreben, in das Ausland zu gelangen, kalkulieren sie unter anderem Geiselnahmen, Morde, die Beschaffung und Anwendung von Schußwaffen sowie weitere Gewaltakte bewußt sin. Durch diese Ge-waltstraftaten werden für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung sowie für einzelne Bürger in der Regel hohe materielle und ideelle Schäden und Gefahren verursacht, die bis hin zu Grenzprovokationen führen können. Fluchten von Verhafteten von vornherein auszuschließen, ist damit zugleich aus der Sicht einer effektiven Vorbeugung von Schäden und Gefahren für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung, für ihre Bürger und schließlich für den Verhafteten selbst ein spezifisches Erfordernis für die Gestaltung des Untersuchungshaf tVollzuges .;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 47 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 47) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 47 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 47)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, einen Beweisantrag schriftlich selbst zu formulieren. Verweigert er die Niederschrift, muß die ausführliche Dokumentisrjng des Antrages durch den Untersuchungsführer erfolgen.

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