Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 402

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 402); VVS OHS oOOl - 234/84 j ö ö Ö 4 Ö 2 J * 402 Die Besucherordnung hat zu regeln, welche und wieviel Personen der Verhaftete empfangen darf, ab welchem Zeitpunkt, in welchen zeitlichen Abständen und an welchen Orten Besuche stattfinden sowie welche zeitliche Dauer Besuche grundsätzlich umfassen. Zu bestimmen ist wer für die politisch-operative und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Besuche verantwortlich ist. Einheitlich zu regeln ist des weiteren, welche Gegenstände und Zahlungsmittel sowie in welchem Umfang bzw. in welcher Höhe der Verhaftete erhalten darf, wer für die Kontrolle der übergebenen Gegenstände verantwortlich ist und wer die Zahlungsmittel verwaltet. Es ist die Ver antwortung für die Identitätsprüfung, Registrierung, Kontrolle und Belehrung der Besucher festzulegen und zu bestimmen wie mit welchen Kräften, Mitteln und Methoden Gefahren und Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von gerichtlichen Haupt Verhandlungen, Transporten, Ermittlungshandlungen und Einweisungen in staatliche medizinische Einrichtungen ist eine Anweisung zur Sicherung wesentlicher Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges, die außerhalb der Untersuchunqshaftanstalten zu realisieren sind, durch den Leiter der Abteilung XIV des MfS zu erarbeiten. Die Anweisung hat die Grundsätze zur Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft, der Verhinderung der Flucht- Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr, durch die vorbeugende Sicherung der Verhafteten bei Transporten, Vorführungen und anderen zu bestimmen, die erforderlich sind, um Gefahren und Störungen, die objektiv bei den angeführten Maßnahmen außerhalb der Untersuchungshaftanstalten gegeben sind, auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Es ist festzulegen, mit welchen Kräften, technischen und anderen Mitteln sowie Methoden Transporte, Vorführungen und andere Vollzugsmaßnahmen außerhalb der Untersuchungshaftanstalt vorbeugend zu;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 402) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 402)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Einarbeitung neueingestellter Angehöriger der Linie Daher werden in den folgenden Ausführungen, ausgehend von der der Erhöhung der Wirksamkeit der Gestaltung des Einarbeitungsprozesses von Untersuchungsführern für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der den.

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