Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 402

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 402); VVS OHS oOOl - 234/84 j ö ö Ö 4 Ö 2 J * 402 Die Besucherordnung hat zu regeln, welche und wieviel Personen der Verhaftete empfangen darf, ab welchem Zeitpunkt, in welchen zeitlichen Abständen und an welchen Orten Besuche stattfinden sowie welche zeitliche Dauer Besuche grundsätzlich umfassen. Zu bestimmen ist wer für die politisch-operative und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Besuche verantwortlich ist. Einheitlich zu regeln ist des weiteren, welche Gegenstände und Zahlungsmittel sowie in welchem Umfang bzw. in welcher Höhe der Verhaftete erhalten darf, wer für die Kontrolle der übergebenen Gegenstände verantwortlich ist und wer die Zahlungsmittel verwaltet. Es ist die Ver antwortung für die Identitätsprüfung, Registrierung, Kontrolle und Belehrung der Besucher festzulegen und zu bestimmen wie mit welchen Kräften, Mitteln und Methoden Gefahren und Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von gerichtlichen Haupt Verhandlungen, Transporten, Ermittlungshandlungen und Einweisungen in staatliche medizinische Einrichtungen ist eine Anweisung zur Sicherung wesentlicher Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges, die außerhalb der Untersuchunqshaftanstalten zu realisieren sind, durch den Leiter der Abteilung XIV des MfS zu erarbeiten. Die Anweisung hat die Grundsätze zur Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft, der Verhinderung der Flucht- Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr, durch die vorbeugende Sicherung der Verhafteten bei Transporten, Vorführungen und anderen zu bestimmen, die erforderlich sind, um Gefahren und Störungen, die objektiv bei den angeführten Maßnahmen außerhalb der Untersuchungshaftanstalten gegeben sind, auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Es ist festzulegen, mit welchen Kräften, technischen und anderen Mitteln sowie Methoden Transporte, Vorführungen und andere Vollzugsmaßnahmen außerhalb der Untersuchungshaftanstalt vorbeugend zu;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 402) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 402)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der betreffenden Diensteinheiten zur Realisierung der Aufgaben des Strafverfahrens und zur Durchsetzung der umfassenden Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten; die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen der Beweisführung, insbesondere aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren.

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