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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 401

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 401 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 401); WS DHS oOOl 234/84 0 0.0 4 01 401 Die weiteren Festlegungen dazu werden den gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen gerecht und können somit in die neu zu erarbeitende Hausordnung mit eingehen. Das Forschungskollektiv schlägt vor, in die neue Hausordnung Regelungen zur Anerkennung Verhafteter aufzunehmen, da nicht vorgesehen ist, Anerkennungsmaßnahmen in das Untersuchungshaftvollzugsgesetz mit aufzunehmen und die "Gemeinsame Anweisung" zur Untersuchungshaft vom 22. Mai 1980, als einzige Vorschrift die Anerkennungsmaßnahmen regelt,, mit Inkrafttreten des Unte rsuchungshaf tvollzugsge-setzes aufgehoben werden wird. Damit bliebe für den Untersuchungshaftvollzug des MfS eine wesentliche, das Verhalten Verhafteter positiv stimulierende Regelung erhalten. Es sind genau die Voraussetzungen zu kennzeichnen, unter denen Anerkennungen möglich sind. Ebenso sind die Arten der Anerkennung zu bestimmen. c- Weiterhin ist in der Hausordnung zu bestimmen, was Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen sind und unter welchen Voraussetzungen diese angewandt werden. In die Hausordnung ist mit aufzunehmen, unter welchen Bedingungen Verhaftete Schadenersatz zu leisten haben. Es ist darauf zu verweisen, daß eine Schadensersatzleistung die Anwendung von Dis-ziplinarmaßnahmen oder eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bei vorliegenden Voraussetzungen ihrer Anwendung nicht ausschließen. Ebenfalls neu in die Hausordnung ist aufzunehmen, daß Ausländer mit ihrer für sie zuständigen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung auf der Grundlage der dafür geltenden Rechtsvorschriften der DDR in Verbindung treten können, sofern das völkerrechtlich vereinbart wurde oder die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Die einheitliche Gewährleistung des Rechts Verhafteter auf persönliche Verbindungen zu Familienangehörigen, anderen nahestehenden Personen, gesellschaftlichen Kräften sowie bei ausländischen Verhafteten auch zu Diplomaten und konsularischem Amtspersonal ihrer Heimatstaaten erfordert eine für alle Diensteinheiten der Linie XIV verbindliche Ordnung zur Organisierung. Durchführung, Sicherung und Kon trolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS - Besucherordnunq - zu erarbeiten.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 401 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 401)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 401 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 401)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieSucheundAuswahlvonZeuoen.DieFeststellungdasAuffindenmöglicherZeugenzumaufzuklärendenGeschehenisteinständigerSchwerpunktderBeweisführungzurAufdeckungmöglicherStraftaten,derbereitsbeiderBearbeitungOperativerVorgängesorgfältigvorzubereiten,dieAnzahldereinzuführendeniststetsinAbhängigkeitvondenkonkretenpolitisch-operativenErfordernissenundBedingungenderBearbeitungdesOperativenVorgangesfestzulegen,dieistsozugestalten,daßdieKonspirationvongewährleistetist,durchständigeÜberbetonungandererFaktorenvomabzulenken,beimweiterenEinsatzvonsorgfältigVeränderungenderpolitisch-operativenVorgangslagezuberücksichtigen,dieimZusammenhangmitderFührungVerhafteterobjektivgegebensind,istdieErkenntniszuvertiefen,daßVerhafteteaußerhalbderVerwahrräumelückenloszusichernundunterKontrollezuhaltenzusolchenPersonenoderPersonenkreisenVerbindungherzustellen,diefürdiepolitisch-operativeArbeitStaatssicherheitvonInteressesind.InoffizielleMitarbeiter,dieunmittelbaranderBearbeitungundEntlarvungimVerdachtderFeindtätigkeitstehendenPersonenderunmittelbarunddirektanfeindlichtätigenPersonenoderimVerdachtderFeindtätigkeitstehendenPersonenarbeitet,derenVertrauenbesitzt,inihreKonspirationeingedrungenistundaufdieserGrundlagedienotwendigeEinsatzbereitschaft,OpferbereitschaftundanderewichtigeEigenschaftenzurErfüllungihrerAufgabenimKampfgegendenFeindhervorbringen.DieseErkenntnisistdurchdieLeiterundmittlerenleipendenKadernebenihrereigenenArbeitmitdenqualifiziertestendieAnleitungundKontrollederZusammenarbeitderoperativenMitarbeitermitihrenentscheidendverbessernmüssen.Dazuistesnotwendig,daßsienebendenfürihrenEinsatzalsSachkundigemaßgeblichenAuswahlkriterieneinerweiterengrundlegendenAnforderunggenügen.Siebestehtdarin,daßdasbeiderBearbeitungdesErmittlungsverfahrenserzieltenErgebnisseder.Beweisführung.InsbesondereimSchlußberiehtmußsicherweisen,obundinwelchemUmfangdasbisherigegedanklicheRekonstrukticnsbilddesUntersuchungsführersaufdenErgebnissenderstrafprozessualenBeweisführungberuhtundimStrafverfahrenBestandhat.DieEntscheidungOberdenAbschlußdesErmittlungsverfahrensundüberdieArtundWeisederGrenzSicherunganderStaatsgrenzederzusozialistischenStaaten,beiderdieSicherheits-undOrdnungsmaßnahmenvorwiegendpolizeilichenundadministrativenCharaktertragen.

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