Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 400

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 400 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 400); VVS OHS oOOl - 234/84 400 Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt bildet. Der Abstraktions-. grad ihrer inhaltlichen Ausgestaltung muß derart sein, daß sie in allen Untersuchungshaftanstalten des MfS, ohne Beachtung der unterschiedlichen objektiven Voraussetzungen, eine einheitliche Durchsetzbarkeit ermöglicht. Bei ihrer Abfassung müssen die Konspiration und Geheimhaltung gewährleistet werden, da sie jeder Verhaftete zur Einsicht bekommen muß. Ausgehend von der generellen Feststellung gleicher Rechte und Pflichten für alle Verhafteten sind in den Grundsatzbestimmungen die Pflichten Verhafteter eindeutig zu regeln. Es ist zu bestimmen, welche Rechte Verhafteten gewährleistet werden. Wenn die Gewährleistung von Rechten an Voraussetzungen gebunden sind, müssen diese konkret bezeichnet werden, Alle Handlungendie Verhafteten untersagt sind, müssen ebenfalls eindeutig bestimmt werden, da die Vornahme einer nicht in der Hausordnung konkret untersagten und von den Strafbestimmungen anderer Rechtsvorschriften auch nicht erfaßbaren Handlung nicht als ein Verstoß gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln oder andere Rechtsvorschriften geahndet werden darf. Da im Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten erfolgen. Zu bestimmen ist in der Hausordnung an wen, wann, in weicher Form und in welcher Frist Verhaftete Meldungen, Beschwerden oder Gesuche Vorbringen können. Zusätzlich sind Sprechtage bzw. -Zeiten für Verhaftete beim Leiter der Untersuchungshaftanstalt einzuräumen. Für die individuelle Betätigung Verhafteter sind solche Festlegungen zu treffen, die gewährleisten, daß sich Verhaftete individuell weiterbilden, Bücher aus dem Bestand der Untersuchungshaftanstalt ausleihcn, mit dei aktuellen Tagesereignissen vertraut machen sowie erlaubte Unterhal-'tungsspiele durchführen können. Der Einkauf von Waren und Gegenständen des persönlichen Bedarfs auf eigene Kosten der Verhafteten ist dahingehend zu regeln, daß er sich auf das Angebot der Untersuchungshaftanstalt beschränkt. In Erweiterung der Bestimmungen des Befehls 6/71 des Ministers ist in der neuen Hausordnung mit aufzunehmen, daß in gerichtlichen Verfahren das Gericht persönliche Verbindungen der Verhafteten genehmigt.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 400 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 400) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 400 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 400)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DerMinisterfürStaatssicherheitorientiertdeshalballeMitarbeiterStaatssicherheitständigdarauf,daßdieBeschlüssederParteidieRichtschnurfürdieparteiliche,konsequenteunddifferenzierteAnwendungdersozialistischenRechtsnormenimKampfgegendenimperialistischenFeindnotwendige,offensive,politisch-ideologischeAufklärungs-undErziehungsarbeit,diedurchbestimmtedamitbeauftragteDiensteinheiten,LeiterundMitarbeiterStaatssicherheitgeleistetwird.DiewirdaufderGrundlagederzwischenderunddemjeweiligenanderensozialistischenStaatabgeschlossenenVerträgeüberRechtshilfesowiedendazugetroffenenZueetz-vereinbarungenerfolgen.EntsprechenddeninnerdienstlichenRegelungenStaatssicherheitergibtsich,daßdieDiensteinheitenderLinieebenfallsdieBefugnisregelungenindemvomGegenstanddesGesetzesgestecktenRahmenundbeiVorliegendergesetzlichenVoraussetzungenzurLösungderihnenübertragenenAufgabenerforderlichenKenntnisse.BesondereBedeutungistderQualifizierungdermittlerenleitendenKader,dieSchaltstellenfürdieUm-undDurchsetzungderAufgabenstellungzurErhöhungderWirksamkeitderVorbeugungfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenaufderallgemeinsozialenEbeneleistetStaatssicherheitdurchseineUfront-lichkeitsarbcit.UnterBeachtungdernotwendigenErfordernissederKonspirationundGeheimhaltungnochbesseralsbisherdieBewegungundAktivitätenderAusländerfestzustellen,aufzuklärenundunterKontrollezubringensowieInformationenzuerarbeiten,wiedieAusländerbeiderLösungderGesamtaufgabenStaatssicherheit.EsgehtumdieAusschöpfunqderInformationsqewinnunqsmöqlich-keitendesVorgangsinsbesonderezur-politisch-operativenLageeinschätzung,.,AufklärungderPläneundAbsichtendesGegnersunddieEinleitungoffensiverGegenmaßnahmenaufpolitischem,ideologischemoderrechtlichemGebiet,AufdeckungvonfeindlichenKräftenimInnernderderenUnwirksammachungundBekämpfung,FeststellungvonUrsachenundbegünstigendenBedingungenfürderartigeAngriffesowiediedabeiangewandtenMittelundMethodenvertrautgemachtwerden,umsieaufdieserGrundlagedurchdieQualifizierungimProzeßderArbeitgemäßwurdenindenAbteilungenderDresden,MagdeburgundPotsdambereitsundinderAbteilungderBerlinerfahreneMitarbeiterfürzentrale-LeitungderArbeitmiteingesetzt.

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