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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 392

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 392 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 392); WS OHS oOOl - 234/84 ft ■, P О P Л У 0 U 5І l' i. 392 3.6. Die Erfordernisse der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen sowie der weisungs- und befehlsmäßig einheitlichen Regelung des Untersuchungshaftvollzuges Bei der Realisierung der Vollzugsprozesse der Untersuchungshaft im MfS sowie bei der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Un-tersuchungshaftvollzuges einschließlich der Sicherung der üntersu-chungshaftanstalten haben sich die bisherigen rechtlichen Bestimmungen sowie die weisungs- und befehlsmäßigen Regelungen grundsätzlich bewährt , Aufgrund der nach ihrer Inkraftsetzung zwischenzeitlich erfolgten gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR und der damit verbundenen Herausbildung neuer höherer Anforderungen an den Vollzug der Untersuchungshaft gilt es, '‘ausgehend von den Anforderungen der Zukunft", in Übereinstimmung mit den Orientierungen des X, Parteitages und wie im Detail vorausgehend bereits begründet, " die sozialistische Rechtsordnung ständig zu vervollkommnen. Das heißt auch, solche Gesetze und andere Rechtsvorschriften zu überarbeiten oder neu zu fas- л sen, die dem Stand der Entwicklung nicht mehr entsprechen."-" Diese Notwendigkeit ergibt sich aber auch aus der Stellung des Rechts im sozialistischen Staat. Der Minister für Staatssicherheit charakterisierte das sozialistische Recht als ein bedeutendes Mittel, die Macht auszuüben, sie zu stärken und zu festigen, und daß wir das Recht seit jeher als schlagkräftige Waffe in der offensiven Klassen- 2 suseinandersetzung mit dem Imperialismus nutzen. Der Abschluß völkerrechtlieber Vereinbarungen seitens der Regierung der DDR sowie der Beitritt der DDR zu einer Vielzahl Internationaler Konventionen mit empfehlendem und orientierendem Charakter, unter anderem auch für den Untersuchungshaftvollzug, erfordert ebenfalls ihre generelle und durchgehende Berücksichtigung in den rechtlichen Grund lagen für den Vollzug der Untersuchungshaft in der DDR. 1 Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag, Dietz Verlag Berlin 1981, S. 119 2 Vgl. Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Dienstkonferenz am 6. 7. 79, VVS'008-82/79;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 392 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 392) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 392 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 392)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer besonders bedeutsamen staatlichen oder gesellschaftlichen Stellung bsw, ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit für den Gegner besonders interessant sind und vor seinen Angriffen geschützt werden müssen.

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