Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 386

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 386 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 386); WS OHS о001 - 234/84 ft ft f 4Qf\ t к3 Jj гі о и г 78 6 Es sind gleichzeitig Maßnahmen zur Beseitigung bzw. besonderen Sicherung erkannter Gefahrenpunkte festzulegen, um so kontinuierlich die Sicherheit für die Untersuchungshaftanstalt zu erhöhen. Die weitere Aktualisierung und Präzisierung der Sicherungskonzeptionen,entsprechend den jeweiligen Lagebedingungen,ist eine ständige Aufgabe der verantwortlichen Leiter. Ausgehend vom Anliegen und ihrer Bedeutung hat die konsequente Durchsetzung der Sicherungskonzeption ein entscheidendes Kriterium der weiteren Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit der Leiter aller Diensteinheiten der Linie XIV und der Erziehung der Mitarbeiter zu sein. Durch qualifizierte Schulungsund Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich der konsequenteren Fortführung der Zweikampf- und Spezialausbildung, ist eine planmäßigere und zielgerichtetere politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter zu sichern, um die von Verhafteten ausgehenden Gefahren und von diesen unternommenen Angriffe gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersu-chungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu unterbinden. Bestandteil der auf-gabenbezogenen Ausbildung muß auch mehr als bisher die Arbeit mit den Programmen der politisch-operativen Sofortmaßnahmen sowie die Durch-führung von Variantentraining und wirklichkeitsnahen Übungen mit dem Ziel sein, das Reaktionsvermögen sowie die Handlungsbe reitschaft der Mitarbeiter zu erhöhen, das Zusammenwi rken der Kräfte sowie ihre Führung zu qualifizieren und dadurch insgesamt eine höhere Wirksamkeit der Abwehrmaßnahmen zu gewährleisten/ Die Weiterentwicklung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit anderen politisch-operativen Linien und Diensteinheiten, vor allem mit den Diensteinheiten der Linie IX sowie die weitere Vervollkommnunq des I- - - I - II- - - - n I- .и I ,ii, . г , - , - . - - I i и I - г ■ Ч I- и*-' Zusammenwirkens mit den Organen des MdI, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten der DDR hat noch konseauenter Bestandteil der Erzie- о n . , П -nn -, ■ ,1 „ . , , ■. --У-- С. О ■ M U - ■ , , hungsziele und -arbeit der Mitarbeiter der Linie XIV zu sein. Sie sind zu befähigen, in Ralisierung ihrer dienstlichen Aufgaben stets so zu handeln und sich gegenüber Verhafteten und Mitarbeitern der srn St rafverfahren beteiligten Organe zu verhalten, daß die politisch-operativen Interessen des MfS gewahrt werden, die von den Untersu-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 386 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 386) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 386 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 386)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum Auskunft geben. Es geht darum, aussagefähige, ständige Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse der Arbeit zu erarbeiten. Diese müssen eine bedeutende Rolle bei der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

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