Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 383

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 383 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 383); VVS OHS oOOl - 234/84 3 83 .notwendigen Kenntnisse und Informationen zu erhalten hat, im Unter-suchungshaftvollzug des MfS seine konsequente Verwirklichung findet Die Leiter der Diensteinheiten der Linie XIV haben des weiteren zu sichern, daß die Anforderungen an die Wachsamkeit, Konspiration und Geheimhaltung während der gesamten Dauer der Untersuchungshaft umfassend verwirklicht werden, insbesondere auch bei der strikten Durchsetzung der Tronnungsgrundsätze Verhafteter, bei allen Vollzugsmaßnahmen in- und außerhalb der Untersuchungshaftanstalt. Die Mitarbeiter sind zu erziehen, daß sie alle Arten von Versuchen der unkontrollierten, nicht genehmigten Kontaktaufnahmen der Verhafteten erkennen und unterbinden sowie durch Umsicht und Wachsamkeit bei Führungen Verhafteter ein zufälliges Zusammentreffen verhindern. Wachsende Anforderungen ergeben sich für den Untersuchungshaftvollzug bei der Gewährleistung der mit dem Strafverfahren angestrebten allseitigen und beschleunigten Aufklärung der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die sichere Verwahrung der Verhafteten Die mit der konzentrierten Unterbringung Verhafteter in einer Untersuchungshaftanstalt objektiv existenten Gefahren und Störmomente für das Strafverfahren sind rechtzeitig zu erkennen und durch die zielgerichtete vorbeugende Gewährleistung der sicheren Verwahrung, auf ständig höherem Niveau, weitestgehend zu eliminieren. Die Beseitigung der von Verhafteten ausgehenden Gefahren ist jedoch keine willkürliche Ermessensfrage des Leiters. Sie hat konsequent auf recht licher Grundlage zu erfolgen. Es ist zu sichern, daß durch Entscheidungen und Maßnahmen der Leiter der Diensteinheiten der Linie XIV und der mittleren leitenden Kader sowie durch Weisungen der Mitarbeiter, welche die Verhafteten zu befolgen haben, den Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden, die die Ziele der Untersuchungshaft, die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern. In diesem Rahmen haben sich alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit zu bewegen. Zur Durchsetzung dieses Grundsatzes ist durch eine noch aufgabenbezogenere politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative und fachliche Befähigung, insbesondere im Rahmen der Qualifizierung im Prozeß der Arbeit,zu sichern, daß das einheitliche, konsequente und abgestimmte Verhalten und Handeln der Mitarbeiter der Linie XIV, beginnend mit dem rechtzeitigen;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 383 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 383) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 383 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 383)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der ist spürbar gewachsen. Die in den vergangenen Jahren wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten, bei einem Teil der Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden.

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