Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 380

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 380 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 380); VVS OHS oOOl - 234/84 380 j J Diese feindlich-negativen AktivitäterTstellen an das kluge, durchdachte Verhalten der Mitarbeiter hohe Anfоrderungen. Der Grundsatz, sich nicht provozieren zu lassen, selbst keine Anlässe für Provokationen zu bieten und stets in einer der Situation entsprechenden operativ wirksamen Art und Weise zu reagieren, erfordert von den Mitarbeitern ausgeprägte tschekistische, spezifisch fachliche und gute . psychologische Kenntnisse und Erfahrungen sowie verantwortungsbewußtes. sicherheitsbezogenes Handeln. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie XIV haben deshalb zu gewährleisten, daß alle Mitarbeiter stets aktuell mit den Angriffsrichtungen des Feindes vertraut gemacht, ihre möglichen Auswirkungen auf das Verhalten und Handeln der Verhafteten aufgezeigt und die Mitarbeiter politisch-operativ befähigt werden, die vorbeugende Arbeit zur Abwehr der feindlich-negativen Aktivitäten aufgabenbezogen zu qualifizieren. Der hohe und weiter ansteigende Anteil junger Mitarbeiter in den Referaten Sicherung und Kontrolle der Linie XIV, ihre objektiv geringen Lebens- und Kampfer-fahrungen, erfordern von den Leitern, mittleren leitenden Kadern und Parteifunktionären, sich in der politisch-ideologischen 'Erziehungsarbeit auf diese Mitarbeiter zu konzentrieren und sie mit den vielschichtigen, zunehmend raffinierter und hinterhältiger vorgetrsge-nen feindlich-negativen Aktivitäten Verhafteter vertraut zu machen* Sie sind auf diese sowie neue oder modifiziert angewandte Mittel und Methoden hinzuweisen, auf diese Angriffe einzustellen und zu- deren wirksamen Abwehr zu befähigen. Allein die Palette der Beschimpfungen, die die Mitarbeiter der Linie XIV über sich ergehen lassen müssen, stellen das sachliche Reagieren der Mitarbeiter oft auf eine harte Probe* Es ist deshalb erfor-d e r1i c h, die Mitarbeiter ständig für den Dienst in der Untersuchungshaftanstalt zu motivieren, politisch-ideologische Klarheit zu den Ursachen und Bedingungen für diese feindlich-negativen und gegen die Ordnung und Sicherheit gerichteten Aktivitäten Verhafteter zu schaffen und durch die zielgerichtete fachliche Befähigung der Mitarbeiter die erforderlichen subjektiven Voraussetzungen für operativ richtige Reaktionen bei auftretenden Vorkommnissen der genannten Art zu entwickeln. Noch deutlicher wird diese Aufgabenstellung in Situationen, wenn durch bestimmte Verhaftete zielgerichtet, in der Regel langfristig geplant und vorbereitet, Handlungsaktivi-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 380 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 380) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 380 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 380)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen stellen an die Persönlichkeit des Untersuchungsführers in ihrer Gesamtheit hohe und verschiedenartige Anforderungen. Wie an anderer Stelle dieses Abschnittes bereits ausgeführt, sind für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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