Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 38

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 38 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 38); WS DHS oOOl - 234/84 38 Die Rechte des Betroffenen werden, soweit man sie gewährt, überwiegend lediglich als Schutz- und Abwehrrechte gegenüber einer über-mächtigen Staatsgewalt verstanden. Trotz dieser gegensätzlichen Auffassungen, die die Gegensätzlichkeit der Staats- und Gesellschaftsordnungen sowie des darauf basierenden Menschenrechtsverständnisses widerspiegeln, sind im allgemein-demokratischen Völkerrecht vereinbarte Regelungen zustandegekommen, die alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen verpflichten, ein Mindestmaß an Schutz ihrer Bürger auch bei der Anordnung der Untersuchungshaft zu gewährleisten. I Derartige Regelungen sind insbesondere in Art. 9 der "Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte" vom 19. 12. 1966 enthalten. Hervorzuheben sind insbesondere die Verpflichtungen der Staaten, Festnahmen und Verhaftungen nur aus solchen Gründen und in solcher Weise vorzunehmen, die durch Gesetz vorgesehen sind, Festgencmmene oder Verhaftete nur solange in Gewahrsam zu behalten, wie dies zur Durchführung des Verfahrens unvermeidlich ist. 7 Zutreffend und einprägsam wurde dieser Zustand bereits 1912 in einer Dissertation beschrieben: "Vier in eine Anstalt hineingelangt ist, hat so viel seiner persönlichen Freiheit verloren als zum ungestörten Gang der Anstalt verlangt wird Alle Eingriffe konnten durch dieses Gewaltverhältnis gerechtfertigt werden, soweit keine Besondere gesetzliche Regelung bestand." (Kahnt: "Das besondere Gewaltverhältnis im öffentlichen Recht", Heidelberg 1912, S. 27) 2 Zu den unterschiedlichen Interessen und Zielen der sozialistischen Staaten einerseits und der imperialistischen Staaten andererseits beim Zustandekommen derartiger völkerrechtlicher Vereinbarungen. Vgl. WS DHS 001 - 94/80, insbesondere S. 80 ff. 3 Quelle GBl. II, 1974 Nr. 6, S. 58 ff. (deutscher Text);
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 38 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 38) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 38 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 38)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere der Verfassung, der StrafProzeßordnung, des Strafgesetzbuches sowie der Untersuchungshaftvollzugsordnung üTIVO unter strikter Einhaltung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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