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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 358

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 358 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 358); WS OHS oOOl - 234/84 * I ft ft b b j 358 3.4. Die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalten Die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalten ist untrennbarer Bestandteil der Realisierung des Grunderfordernisses, unter allen Bedingungen der politisch-operativen Lage die Ordnung und Sicherheit in und an den Untersuchungshaftanstalten des MfS zu gewährleisten und dient dem Ziel, die Prozesse des Un-tersuchungshaftvollzuges wirksam vor äußeren Beeinträchtigungen und Störungen, insbesondere vor Handlungen des Gegners sowie feindlichnegativer Kräfte, zu sichern. Die daraus resultierenden Kontroll-, Sicherungs-, Schutz- und Abwehrerfordernisse sind auf der Grundlage der bestehenden Ordnung zur Organisierung und Durchführung der militärisch-operativen Sicherung л von Objekten im MfS und unter Berücksichtigung der Gesamt Spezifik des Untersuchungshaftvollzuges im MfS in den durch die militärisch-operative Außensicherung der Objekte der Untersuchungshaftanstalten konkret zu realisierenden Aufgabenstellungen manifestiert. Diese sind insbesondere : 1. Die Verhinderung von Fluchten bzw,. Entweichungen Verhafteter aus sowie des gewaltsamen oder anderweitigen Eindringens von Per-, sonen in den Objektbe reich der Untersuchungshaftanstalten, ein-schließlich von Befreiungsversuchen Verhafteter. 2. Die Kontrolle des gesamten objektein- und -ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehrs entsprechend der geltenden dienst- . liehen Bestimmungen und Weisungen (Einlaßordnungen)r bei gleichzeitiger Verhinderung eines unberechtigten Betretens/Befahrens oder Verlassens des Objektbereiches der Untersuchungshaftanstal-ten, 3. Die Verhinderung des Betretens der Untersuchungshaftanstalten durch berechtigte Personen unter Mitführung von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen und Mitteln, um Möglichkeiten auszuschließen, daß Verhaftete in deren Besitz gelangen können. 1 1 Vgl. Ordnung 6/82 zur "Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherungsdienstes im MfS“, Rahmenwachdienstordnung, WS MfS o008 - 35/82;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 358 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 358) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 358 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 358)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

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