Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 355

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 355 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 355); VVS OHS oOOl - 234/84 355 j alle Grundanforderungen an den Untersuchungshaftvoilzug zu gewähr-leisten, insbesondere die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr. Es ist auch unter den konkreten Bedingungen einer staatlichen medizinischen Einrichtung die sichere Verwahrung durchzusetzen und die Rechte der Verhafteten, vorrangig das Recht auf Verteidigung, zu sichern. Dem Verhafteten ist, wenn es sein Gesundheitszustand erlaubt zu gestatten. Besuch zu empfangen und mit sanktionierten Adressaten postalische Kontakte zu pflegen. Die vorn Staatsanwalt bzw vom Gericht erteilten Weisungen für den Vollzug der Untersuchungshaft, zum Beispiel hinsichtlich des Umfangs und der Bedingungen der persönliche und postalischen Kontakte,sind auch hierbei konsequent einzuhalten. n i л о rr У о и о о 3 Aus der zeitweiligen Unterbringung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung erwachsen spezifische Gefahren für die Zie le der Untersuchungshaft. Ist bei lebensgefährlich erkrankten und verletzten Verhafteten die Fluchtgefahr am Beginn der Einweisung wenig wahrscheinlich., so erhöhen sich jedoch auch in dieser Phase reale Gefahren hinsichtlich der Begehung von Verdunklungshandlungen durch objektiv gegebene und mögliche Kontakte der Verhafteten zum medizinischen Personal oder zu anderen Personen, die zum Beispiel zur illegalen Informationsübermittlung ausgenutzt werden können und damit ernsthafte Störungen der Ziele der Untersuchungshaft zur Folge haben würden. Auch die Gefahren zur Durchführung von Gefangenenbefreiungen, für die Begehung öffentlichkeitswirksamer demonstrativ-provokatorischer Handlungen und weiterer feindlich-negativer Aktivitäten erhöhen sich in staatlichen medizinischen Einrichtungen objektiv, Darauf haben sich dis Leiter der Diensteinheiten der Linie XIV der BVfS einzustellen, die Verhaftete in staatlichen medizinischen Einrichtungen operativ * zu sichern haben. Im Zeitraum von 1978 bis 1982 mußten annähernd 500 Maßnahmen der medizinischen Versorgung Verhafteter in staatlichen medizinischen Einrichtungen abgesichert werden. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie XIV haben deshalb rechtzeitig konzeptionelle Lösungen für die Gewährleistung der sicheren Verwahrung Verhafteter unter den besonderen Bedingungen;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 355 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 355) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 355 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 355)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und zur Gewährleistung innerer Stabilität beizutragen.

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