Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 354

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 354 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 354); WS CJHS oOOl - 234/84 I ОС i ■ I ! ö U І Л Л 4) £ ! u 0 ti (i 3 i i 1 3 54 der Schutz der Gesundheit der Verhafteten durch stetige Verbesserung der hygienischen Bedingungen und der medizinischen Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten als Bestandteil der Verantwortung der Diensteinheiten der Linie XIV, des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medizinischen Dienste der BVfS für den Schutz des Lebens der Verhafteten, ihrer Gesundheit und für die Erhaltung ihrer Arbeitskraft. Ausdruck der Verantwortung für das Leben und die Gesundheit der Verhafteten ist unter anderem der Grundsatz, daß zur Veränderung oder Beseitigung eines lebensbedrohlichen Zustandes auch ohne Zustimmung der betreffenden Verhafteten der notwendige ärztliche Eingriff vorgenommen werden kann. Das wird in der Regel dann der Fall sein, wenn der Verhaftete schwere Verletzungen (zum Beispiel Schußverletzungen) hat, ein lebensbedrohlicher Zustand infolge langandauernder Verweigerung der Nahrungsaufnahme oder eines Suizidversuches eingetreten oder der Verhaftete lebensgefährlich erkrankt ist. Ist die ärztliche Versorgung in den medizinischen Ambulanzen der Untersuchungshaftanstalten nicht gewährleistet, macht sich eine stationäre Behandlung erforderlich und ist eine spezielle fachärztliche Untersuchung notwendig, so hat diese grundsätzlich im Ha ft Krankenhaus des MfS, irn Haftkrankenhaus Leipzig oder in Krankenhausabteilungen der Strafvollzugseinrichtungen der Verwaltung Strafvollzug des MdI, bei Transportfähigkeit des Verhafteten, zu erfolgen. Nur in AusnahmefäIlen sind Verhaftete in medizinische Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens zu überführen. Der Ausnahmsfall ist gegeben, wenn unmittelbare Lebensgefahr besteht und die Transportfähigkeit des erkrankten oder verletzten Verhafteten für einen länger dauernden Transport in ein Haftkrankenhaus oder in eine Krankenhausabteilung einer Strafvollzugseinrichtung nicht gegeben ist . Besondere Sicherheitserfordernisse ergeben sich vor allem bei Einweisungen Verhafteter aus dem Untersuchungshaftvollzug des MfS in staatliche medizinische Einrichtungen zur stationären Behandlung, da in diesem Fällen der Untersuchungshaftvollzug nicht unterbrochen und der Haftbefehl nicht aufgehoben ist. Damit sind gleichzeitig;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 354 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 354) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 354 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 354)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen derartiger Handlungen einzudringen. Die kriminologische Analyse des Zustandekommens feindlichnegativer Handlungen, ihrer Angriffsrichtungen, Erscheinungsformen. Begehungoweisen, der dabei angewandten Mittel und Methoden sowie der diese betreffenden Regelungen zur Feststellung des Aufenthaltes der Reisewege sowie zur Überwachung von Personen, zur Auffindung von Gegenständen Räumen im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbcreitunn auf eine Genenübcrs.tollunn detailliert erläuterten Umstände des Kennenlernss der Wehrnehmuno zu klären und es ist eine Personenbeschreibung zu erarbeiten.

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