Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 35

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 35 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 35); WS DHS oOOl - 234/84 35 i ооеезз ! ! über diese,seine Rechte, ist er gemäß § 51 Abs, 2 StPO noch vor Beginn der Erstvernehmung als Beschuldigter ausdrücklich zu belehren. In die Rechte des Verhafteten ist auch eingeschlossen, zu jeder Zeit der Untersuchungshaft die Gründe ihrer Anordnung und Aufrechterhal-tung zu erfahren und entsprechende Beweisanträge zur Widerlegung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §§ 122, 123 StPO zu stellen. Der Verhaftete hat somit sehr umfassende Rechte in bezug auf seine Verteidigung im Strafverfahren. über ihre Wahrnehmung kann er stets in eigener und freier Entscheidung befinden. Es ist nach dem Recht der DDR'ein ernsthafter Verstoß gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, wenn der Verhaftete in der Wahrnehmung dieser Rechte behindert wird oder wenn derartige Anträge ohne Prüfung und Begründung der Ablehnung einfach zu den Akten gelegt werden bzw. der Verhaftete über die Ergebnisse der Prüfung nicht unterrichtet wird. Es gibt nach der sozialistischen Gesetzlichkeit auch keine Beschränkung des Verhafteten in der Wahl des Zeitpunktes der Kontaktaufnahme zum Verteidiger. Verlangt der Verhaftete eine sofortige Kontaktaufnähme zu seinem Verteidiger, so ist diesem Anliegen unverzüglich, das heißt, ohne schuldhaften Zeitverlust zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachzukommen. 'Weder die Verfassung noch die Strafprozeßordnung lassen eine zeitliche Verzögerung zu. Eine Verzögerung dieser Kontaktaufnahme könnte auch nicht aus § 64 StPO Abs. 3 (Rechte des Verteidigers) abgeleitet und begründet werden, der festlegt: “Der Verteidiger kann mit dem in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten und Angeklagten sprechen und mit ihm korrespondie-ren. Im Ermittlungsverfahren kann der Staatsanwalt hierfür Bedingungen festsetzen, damit der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird . " Diese Möglichkeit des Staatsanwaltes, Bedingungen festzulegen, beziehen sich nur auf die Art und Weise, den Inhalt der Gesprächsführung und andere äußere Umstände des persönlichen bzw. auch des brieflichen Kontaktes zum Verteidiger, nicht aber auf den Zeitpunkt der Aufnahme und der Tatsache des Bestehens des Kontakts zum Verteidiger. Diese Interpretation wird gestützt durch die Verfassungsaussage zum Recht auf;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 35 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 35) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 35 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 35)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. - Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volksjjolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische Hirkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Staatssicherheit , insbesondere in Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, von denen bei der Erarbeitung eines Entwurfs einer Dienstanweisung der Linie auszugehen ist Geheime Verschlußsache. Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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