Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 340

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 340 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 340); WS 3HS oOOl - 234/84 340 und baulichen Beschaffenheiten sowie die oft ungenügende äußere und innere Sicherung der Gerichtsgebäude durch Dustizangestellte stärker beachtet und den operativ-taktischen Entscheidungen über die wirksamsten Sicherungsvarianten sowie dem für eine weitgehend gefahrlose Durchführung der Strafprozesse erforderlichen Kräfte- und Mitteleinsatzes zugrunde gelegt werden. Die Tatsache, daß alle im Zeitraum von 1978 - 1982 im Verantwortungsbereich der Linie XIV unternommenen Fluchtversuche von Verhafteten in der Vorführung zur gerichtlichen Hauptverhandlung, das heißt unmittelbar im Gerichtsgebäude bzw. im Hof-desselben versucht bzw. für diesen Zeitpunkt vorbereitet wurden, kennzeichnet die damit verbundenen Gefahren für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit, Durch eine qualifizierte, rechtzeitige Vorsicherung der Ge-richtsgebäude vor der Hauptverhandlung ist zu gewährleisten, daß die Sicherungskräfte nicht von Aktivitäten von feindlich-negativen Personen oder Personengruppen bei Ankunft mit den Verhafteten überrascht werden. Angeklagte oder Zeugen haben deshalb das Transport-fahrzeug erst dann zu verlassen, und sind nur dann in die Gerichts-gewahrsame und von dort in den Verhandlungssaal zu führen, wenn die Sicherheit der Führung gewährleistet ist. “ Sicherunqsrnaßnahmen, die sich aus der Person der Angeklagten/ Zeugen und der Täter-Tat-Beziehung ergeben. Die von den Diensteinheiten der Linie IX bearbeiteten Straftaten weisen einen erheblichen Grad an Gesellschaftsgefährlichkeit auf. Ausgeprägte feindliche Einstellungen der Täter, ihr Inerscheinungtre ten als Provokateure oder Demons!rativtäter, die bei der Tatausfüh rung angewandten Mittel und Methoden, wie Einsatz von Schuß-, Hieb-und Stichwaffen, Sprengstoffe und Gifte, Geiselnahmen, physische Gewalt, Erpressung und anderes, das Vorhandensein von Spezialkenntnissen oder auch eine im Rahmen der Foindtätick.eit erhaltene Spezialaus bildung und sich aus der Persönlichkeit der Angeklagten ergebende weitere negative Merkmale, wie hohe Risikobereitschaft, Skrupellosigkeit , Brutalität stellen hohe Anf orderuncien an die Wachsamkeit und;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 340 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 340) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 340 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 340)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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