Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 34

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 34 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 34); VVS OHS oOOl - 234/84 S i О Г; П ' и U ъ tf 34 Diese von hoher Verantwortung getragenen Grundsätze der Anordnung der Untersuchungshaft und ihrer Aufrechterhaltung bzw. Beendigung sowie die Rechte des Verhafteten bis hin zur Beschwerde gewährleisten ein Maximum an Rechtssicherheit für verhaftete Personen und setzen gesetzliche Garantien, daß keine ungerechtfertigte Untersuchungshaft vollzogen wird. - Ein wesentliches verfassungsmäßiges Grundrecht eines -jeden Verhafteten ist das Recht auf Verteidigung, das während des gesamten Strafverfahrens zu gewährleisten ist (Artikel 102, Abs. 2 Verfassung der DDR). Dieses Recht hat Kraft ausdrücklicher Erklärung des Artikels 102 Abs. 2 der Verfassung der DDR für das gesamte Strafverfahren zu gelten und kann auch nicht unter Berufung auf Antike], 99 Abs. 4 Verfassung der DDR eingeschränkt werden. Die zur Gewährleistung und Durchsetzung dieser Verfassungsaussage in der StPO erlassenen gesetzlichen Ausgestaltungen gehen daher gleichfalls von der Unbeschränkbarkeit des Rechts auf Verteidigung aus. (Vor allem §§ 15 StPO - zur Stellung des Beschuldigten und des Angeklagten, 16 StPO - zur Stellung des Verteidigers sowie ihre spezifische Ausgestaltung in den §§ 51 - 68 StPO) Der Verhaftete hat gemäß § 61 Abs. 1 StPO auch während der Untersuchungshaft uneingeschränkt unter anderem: folgende Rechte, um seine Interessen auf Verteidigung voll zu gewährleisten und auch wahrnehmen zu können: die Beschuldigung kennenzulernen, über die Beweismittel unterrichtet zu werden, alles vorzubringen, was die erhobenen Beschuldigungen ausräumen oder seine strafrechtliche Verantwortlichkeit mindern kann, sich selbst zu verteidigen und sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen, Beweisanträge und andere Anträge zur Durchführung des Verfahrens zu stellen, Rechtsmittel einzulegen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 34 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 34) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 34 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 34)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie als die entscheidende Voraussetzung zur Erfüllung der genannten Aufgaben. Die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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