Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 339

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 339 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 339); .VVS OHS oOOl - 234/84 339 bäuden und der Öffentlichkeit in der gerichtlichen Hauptverhandlung, sofern sie nicht gemäß § 211 Abs. 2 und 3 StPO ausgeschlossen worden ist. Folgendes Beispiel ist dafür charakteristisch: Am 17. 2. 84 fand vor einem Stadtbezirksgericht in Berlin die.gerichtliche Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte statt, die im November 1983 durch Schmieren antisozialistischer Losungen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in Erscheinung getreten waren. Die Angeklagten handelten auf der Grundlage einer feindlich-negati-ven Einstellung, Sie waren eng mit negativen evangelischen Kirchenkreisen liiert und gehörten der sogenannten blockübergrei-fenden Friedensbewegung an. Während der Vorführung der Angeklagten in den Verhandlungssaal kam es durch cas 15 - 20 Personen zu Sympathiebekundungen für die Angeklagte/!. Diese Personen "versuchten in den Verhandlungssaal zu gelangen, konnten jedoch durch die Siche rungsкräfte der Linie XIV und einen Mitarbeiter der Linie IX auf Grund der Tatsache, daß der Verhandlungssaal bereits besetzt war, daran gehindert werden. Infolge von Protesten durch diese Personengruppe und daraus entstehender Gefahren für die Sicherung der gericht- lichen Hauptverhandlung wurden weitere Sicherungskräfte der nie XIV zum Einsatz gebracht. Die Direktorin des Stadtbezirks gerichtes forderte die Personen erfolglos zürn verlassen des wu i de durch die Sich. riehtsgebäudes auf. Die Personengrup kräfte der Linie XIV aus dem Gerichtsgebäude entfernt, Durc schenzeitlieh angeforderte Kräfte der Abteilung К der Volks zeiinspektion wurden von der vor dem Gebäude wartenden Pens gruppe fotografische Aufnahmen gefertigt und die Personalie Stellung durchgeführt. Bei der Urteilsverkündung am 17, 2. versuchte wiederum eine Gruppe von ca. 10 Personen Zutritt I -i 1 q Gerungs-h zwi poli-onen-nfe st -84 zum Verhandlungssaal zu erhalten. Das wurde durch vorbeugend einge leitete Sicherungsmaßnahmen verhindert. Aufgrund der zunehmenden Tendenz, daß feindlich-negative Kräfte im Innern "der DDR bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie XIV künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie IX, VII, VIII, XX und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichts sind rechtzeitig Maßnahmen zur. Siche rung der gerichtlichen Hauptverhandlung vor feindlich-negativen Störungen festzulegen und konsequent durchzusetzen. Dabei müssen auch die zum Teil ungünstigen territorialen Bedingungen;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 339 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 339) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 339 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 339)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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