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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 336

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 336 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 336); WS DHS oOOl - 234/84 336 ! ---- ! L i Mit einer Vielzahl politisch-operativ bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen wurde wiederholt vor der Weltöffentlichkeit das aggressive, friedensgefährdende Wesen des Imperialismus beweiskräftig entlarvt, die internationale Autorität der DDR weiter ausgebaut und dem Feind weiterer Boden für die Realisierung seiner gegen die DDR gerichteten Angriffe entzogen. Zum Beispiel brachte der Prozeß gegen den ehemaligen Angehörigen der SS-Division "Das Reich", Heinz Barth, vom 25. Mai bis 7. 3u-ni 1983 vor dem Stadtgericht Berlin, überzeugend vor der internationalen Öffentlichkeit zum Ausdruck, daß die DDR ihrer Verantwortung für die Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrecher, die entsprechend dem Recht der DDR und dem Völkerrecht der Nichtverjährung unterliegen, konsequent gerecht wird. Zur Realisierung dieser Zielstellung trug wesentlich die mit einem hohen Kräfteaufwand während der langdauernden Untersuchungshaft durchgeführte lückenlose Sicherung des Angeklagten sowie die gesamte Sicherung des Strafprczesses bei. Eine besondere Verantwortung, ergibt sich für die Linie XIV zum Beispiel bei der Sicherung gerichtlicher Hauptverhandlungen, die von hoher politischer Bedeutung sind und von denen im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung gegnerische Kräfte ferngehalten werden müssen. Hier sind an die Geheimhaltung aller operativen und operativ-organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung dieser Prozesse, die oft mit einem hohen Kräfte- und Mittelaufwand verbunden sind, höchste Anforderungen zu stellen. Ein charakteristisches Beispiel, wie, trotz umfangreichen, gegenüber anderen Strafprozessen erheblich intensivierten Kräfte- und Mittelaufwand, der Gegner erst aus der Presseveröffentlichung des ADN Nachricht von Strafprozessen erhielt, waren die Prozesse gegen Rudolf Bahro und Nico Hübner. Vom 26, bis 30, 6. 78 fand vor dem Stadtgericht Berlin die gerichtliche Hauptverhandlung gegen Rudolf Bahro, angeklagt wegen Straftaten nach §§ 98 und 245 StGB, statt. Entsprechend der politisch-operativen Bedeutung des Verfahrens, des politischen Charakters des Prozesses und der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung gerichteten Handlungen inspirieren und mobilisieren wird.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 336 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 336) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 336 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 336)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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