Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 33

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 33 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 33); VVS OHS oOOl ~ 234/84 33 000033 I , folgen hat und nur bei Vorliegen ernsTFTaTTer Grunde als Ausnahme am 1 Tage nach der Vorführung durchgeführt werden kann. Mit dieser zwingend vorgeschriebenen Regelung wird dem Richter eine weitere Möglichkeit gegeben bzw. Pflicht auferlegt, sich aus gigener persönlicher Wahrnehmung in der Vernehmung ein über das Aktenstudium hinausgehendes objektives Bild über die Straftat, den Straftäter, den Stand der Ermittlungen und darüber hinaus zu verschaffen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlaß eines Haftbefehls gegeben sind, um dies in der Vernehmung gewonnenen Erkenntnisse zur Grundlage seiner Entscheidung über den Erlaß eines Haftbefehls oder der Vollstreckung eines bereits erlassenen Haftbefehls zu machen. Der Verhaftete erhält in der richterlichen Vernehmung die Gelegenheit, sich zu der erhobenen Beschuldigung und zu den angegebenen Haftgründen zu äußern, die ihn entlastenden Umstände vorzubringen und Beweiserhebungen zu beantragen, womit auch den Verfassungsaussagen gemäß den Artikeln 100, 101 und 102 der Verfassung der DDR entsprochen wird und der Verhaftete bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens die Möglichkeit hat, mit einem Richter zu sprechen. Niemand in der DDR darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden, (Artikel 101 Verfassung der DDR) üeder Bürger hat das Recht, vor Gericht gehört zu werden. (Artikel 102 Verfassung der DDR) Die .Rechte und Interessen des Verhafteten werden schließlich unter anderem über das in § 127 StPO geregelte Recht auf Beschwerde gegen den erlassenen Haftbefehl gesichert, über das der Verhaftete bei Verkündung des Haftbefehls ausdrücklich zu belehren ist. Dieses Recht steht dem Verhafteten nicht nur für eine bestimmte Frist zu, sondern in jeder Lage des Verfahrens, denn gemäß § 127 StPO verpflichten auef verspätet eingelegte Beschwerden die dafür zuständigen staatlichen Organe zu ihrer Bearbeitung und zur Haftprüfung. 1 1 Präsidiumsbeschluß des OG zu Fragen der Untersuchungshaft führt dazu aus. "Das Gericht hat zu gewährleisten, daß vorläufig festgenem-mene Personen grundsätzlich am Tage ihrer Vorführung vernommen werden, Diesem Grundsatz ist auch an Wochenenden und Feiertagen Rech-.nung zu tragen. Es ist unzulässig, von der im Gesetz (§ 126 Abs. 4 StPO) vorgesehenen Ausnahmeregelung, nach der der Festgenommene auch noch am folgenden Tag vernommen werden kann, Gebrauch zu machen, ohne daß dafür ernsthafte Gründe vorliegen. In den dafür in Betracht kommenden Fällen sind diese Gründe aktenkundig zu machen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 33 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 33) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 33 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 33)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Befragungen im Prozeß der operativen Aufklärung von Hinweisen auf Feindtätigkeit; Erfordernisse der Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung Vertrauliche Verschlußsache - Hohmann.

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