Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 328

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 328 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 328); VVS OHS oOOl - 234/84 328 sondern auch die wesentlichsten Veränderungen des Gesundheitszustandes nach der Aufnahmeuntersuchung zusammenzufassen, ihre Ursachen und Art und Umfang der fachärztlichen Behandlung zu dokumentieren. Es ist daher stets zu gewährleisten, daß die Entlassungsuntersuchung nicht routinemäßig, unter Zeitdruck oder sonstigen beeinträchtigenden Faktoren realisiert wird, sondern mit äußerster Sorgfalt auf der Grundlage der geltenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Insbesondere im nachhinein können die Dokumentationen über die ärztliche Entlassungsuntersuchung der Verhafteten/Verurteilten an Bedeutung gewinnen. Nicht zuletzt unter dem Aspekt, daß von aus der Untersuchungshaft des MfS entlassenen Personen unter anderem Vorwürfe, provokative Beschuldigungen, unberechtigte Schadenersatzansprüche oder Verleumdungen gegen die medizinische Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS vorg'ebracht werden können, die vom Gegner für seine gegen die Sicherheitsorgane der DDR gezielt vorgetragenen Angriffe aufgegriffen und zur Hetze und Verleumdung der DDR ausgenutzt werden. Exakte Dokumentationen über die vorgenommene medizinische Betreuung sind deshalb zur Entkräftung dieser Angriffe objektiv erferderlich. In abgestimmter Zusammenarbeit mit den zuständigen Angehörigen des Zentralen Medizinischen Dienstes und dar Medizinischen Dienste der BVfS ist deshalb zu sichern, daß das MfS stets in der Lage ist, allen potentiellen Angriffen des Gegners im Zusammenhang mit der medizinischen Betreuung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, die in der Regel durch Verfälschungen, Halb- und Unwahrheiten vorgetragen werden und dadurch Emotionen in der Öffentlichkeit hervorrufen, offensiv begegnen zu könne n. Zur Körperdurchsuchunq vor der Entlassung aus dem Untersuchungshaft-vollzuq Die Körperdurchsuchung Verhafteter/Verurtei 1ter unmittelbar vor dem Verlassen der Unter sue hu nqshaftanstalt ist eine notwendige Maßnahme, insbesondere zur Verhinderung von unkontrollierten Infоrmationssb-flüssen aus der Untersuchungshaftanstalt. Sie ist deshalb stets verantwortungsbewußt und sehr gewissenhaft organisatorisch vorzuberei-ten sowie mit der erforderlichen Planmäßigkeit, Intensität und Tiefgründigkeit durchzuführen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 328 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 328) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 328 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 328)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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