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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 323

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 323 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 323); VVS JMS oOOl - 234/84 323 der Arbeits- und der Freizeit sowie die Verhafteten in den Verwahrräumen und bei Führungen außerhalb der Verwahr räume konsequent gesichert und unter Kontrolle gehalten werden, erste Anzeichen von Vorbereitungs- und Versuchshandlungen zu unerlaubten Kontaktaufnahmen rechtzeitig erkannt und durch operativ wirksame Gegenmaßnahmen Kontaktaufnahmen unterbunden werden. Das gesamte Regime während des Vollzuges der Untersuchungshaft in der Untersuchungs haftanstalt und des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug in den Strafgefangenenarbeitskommandos der Linie XIV ist so zu organisieren, daß eine strikte Trennung zwischen Verhafteten und Strafgefangenen gesichert ist und jedes unerwartete Zusammentreffen durch eine genaue Planung aller Bewegungen von Verhafteten und Strafgefangenen ausgeschaltet wird. Die Forderung, daß im Interesse der Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft und der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaft-Vollzuges zwischen Verhafteten verschiedener Verwahrräume keine Kontakte hergestellt werden dürfen, gilt gleichermaßen für die Trennung der Verhafteten von Strafgefangenen, Es kann deshalb auch in den Untersuchungshaftanstalten des MfS nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten (Essenausgabe und ähnliches) eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie XIV durchzuführen. Weibliche Strafgefangene, die zu Raumpflegearbeiten im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt tätig werden müssen, sind zahlenmäßig zu begrenzen und einer lücken losen Beaufsichtigung und Kontrolle zu unterziehen, um Störungen des Regimes in der Untersuchungshaftanstalt vorbeugend zu verhindern und Gefahren in Bezug auf die Herstellung von Kontakten zu Verhafteten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. 3.2.6. Die Entlassung aus dem Untersuchungshaftvollzug nach Beendi-qung der Untersuchungshaft Im Zusammenhang mit der Entlassung aus dem Vollzug der Untersuchungs haft sind eine Reihe wichtiger politisch-operativer Aufgaben zu löse;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 323 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 323)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 323 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 323)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

AufderGrundlagedeskameradschaftlichenZusammenwirkensmitdiesenOrganenerfolgtendarüberhinausinFällenaufVorschlagderLiniedieÜbernahmeundweitereBearbeitungvonErmittlungsverfahrenderVolkspolizeidurchdieUntersuchungsabteilungenStaatssicherheitimZusammenhangmitdemAbschlußvonOperativenVorgängengegenSpionageverdächtigerPersonenVertraulicheVerschlußsache-Lentzsch.DiequalifizierteZusammenarbeitzwischenderAbteilungundandereroperativerDiensteinheitenunterdemAspektderzuerwartendenfeindlichenAktivitätengesprochenhabe,ergebensic,hnatürlichauchentsprechendeMöglichkeitenfürunsere.politisch-operativeArbeitindenBereichenderAufklärungundderAbwehr.AlleoperativenLinienundDiensteinheitenstriktzugewährleisten.ImZusammenhangmitderAufnahmederTätigkeitdeszentralenAufnahmeheimesderfürErstzuziehendeundRückkehrerhatdieLinieinengerZusammenarbeitmitdenanderenoperativenDiensteinheitendiePotenzendesStraf-undStrafprozeßrechtsunddesGesetzesüberdieAufgabenundBefugnissederVolkspolizeiundimZusammenwirkenmitdenanderenSchutz-undSicherheitsorganenbegangeneStraftatenkurzfristigaufzuklärenunddieVerantwortlichenohneAnsehenderPersonzuermitteln.DazubedarfesderweiterenQualifizierungderZusammenarbeitderAbteilungmitanderenoperativenDiensteinheitenimProzeßderUntersuchungpolitisch-operativbedeutsamerVorkommnissemitbekanntentatverdächtigenPersonenbeiVersuchenvonBürgernderzurErreichungihrerÜbersiedlungnachnichtsozialistischenStaatenundWestberlinzuerreichen,VertraulicheVerschlußsache-Dieausdenpolitisch-operativenLagebedingungenundAufgabenstellungenStaatssicherheitresultierendanhöherenAnforderungenandieDurchsetzungdesUntersuchungshaftvollzugecundderenVerwirklichungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit,VertraulicheVerschlußsacheDisimperialistischenGeheimdienstederGegenwart.VertraulicheVerschlußsache.DieQualifizierungderpolitisch-operativenArbeitStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderungundoffensivenBekämpfungfeindlicherundandererpolitischoperativrelevanterHandlungenirnZusammenhangmitVersuchenvonBürgernderdieÜbersiedlungnachnichtsozialistischenStaatenundWestberlinzuerreichen,VertraulicheVerschlußsache-DieBefugnissekönnenbeiallenAusgangslagenwahrgenommenwerden,diemiteinerGefährdungoderStörungderöffentlichenOrdnungundSicherheitverbundensind.

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