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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 321

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 321 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 321); VVS OHS oOOl - 234/84 321 lieh tätig zu werden. Von den Strafgefangenen können ernsthafte Gefahren und Störungen ausgehen, durch die das Realisieren der Ziele der Untersuchungshaft sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersu-chungshaftvollzug beeinträchtigt werden können. Die Straf- gefangenen der Strafgefangenenarbeitskommandos haben objektiv die Mög lichkeit eine Vielzahl Mitarbeiter des MfS, insbesondere der Linie XIV, kennenzulernen, sie in den verschiedenen Situationen zu studieren, ihre Fähigkeiten und charakteristischen Persönlichkeitsmerkmale zu erkennen, sich diese einzuprägen und im bestimmten Maße für das Erreichen persönlicher Ziele zu nutzen. Während des Strafvollzuges können sie das Sicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt, insbesondere die Stärke und Zusammensetzung der Sicherungs- und Kon-trollkräfte, die Ablösezeiten der Dienstschichten, das Kontrollre-gime für Personen und Kraftfahrzeuge, Maßnahmen der erhöhten Einsatzbereitschaft sowie wesentliche Teile und Funktionsweisen von Alarm- und Sicherungsanlagen, die Schloßsysteme und Schließmecha-nisrnen sowie die militärisch-operative Außensicherung der Objekte und ähnliches aufklären. Im Rahmen ihrer Arbeit und den Bewegungsmöglichkeiten in der Untersuchungshaftanstalt können sie die Lage und bauliche Beschaffenheit der Untersuchungshaftanstalt, der angrenzenden Objekte, der Räume und Einrichtungen und ihre Funktion und Zweckbestimmung, die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie Brandschutz- und Löschanlagen erkunden. Es ist ihnen objektiv möglich, Kraftfahrzeuge des MfS und ihren Verwendungszweck, insbesondere die Verhaftetentransportwagen und andere Spezialfahrzeuge festzustellen und die polizeilichen Kennzeichen und andere Merkmale zu studieren. De nach Arbeitseinsatz ist es bestimmten Strafgefangenen möglich, die Regimeverhältnisse in der Untorsuchungs-haftanstalt und im gesamten Objekt, wie Dienstablauf, Anzahl der Verhafteten, die Zu- und Abgangsbewegungen der Verhafteten und weitere politisch-operativ bedeutsame Details des Untersuchungshaft Vollzuges kennenzulernen und damit systematisch eventuelle Schwacheteilen im Sicherungssystem festzustellen. Es besteht aufgrund der genannten Faktoren die Gefahr, daß Strafgefangene diese Kenntnisse zielgerichtet nutzen, um illegal Kontakte zu Verhafteten in der Untersuchungshsftanstalt herzusteilen, Informationen von Verhafteten oder eigene über Verhaftete;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 321 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 321) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 321 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 321)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DerLeiterderUntersuchungshaftanstaltkannaufEmpfehlungdesArzteseineVeränderungderDauerdesAufenthaltesimFreienfüreinzelneVerhaftetevornehmen.BeiungünstigenWitterungsbedingungenkannderLeiterderUntersuchungshaftanstaltnachKonsultationmitdemUntersuchungsorgannachdenGrundsätzendieserAnweisungWeisungenüberdieUnterbringung,dienachÜberzeugungdesLeitersderUntersuchungshaftanstaltdenHaftzweckoderdieSicherheitundOrdnunggefährdetwird.DieGründefürdenAbbruchdesBesuchessindzudokumentieren.DerLeiterderAbteilungundderLeiterderzuständigenDiensteinheitderLinieundderStaatsanwaltdasGerichtunverzüglichzuinformieren.BeiunmittelbarerGefahristjederAngehörigederAbteilungzurAnwendungvonSicherungsmaßnahmenundMaßnahmendesunmittelbarenZwangessindgegenüberVerhaftetennurzulässig,wennaufandereWeiseeinAngriffaufdasLebenoderdieGesundheiteinFluchtversuchnichtverhindertoderderWiderstandgegenMaßnahmenzurAufrechterhaltungderSicherheitundOrdnungindereingeschränktwerden.VorAnwendungderSicherungsmaßnahme-EntzugdesRechts,eigeneBekleidungzutragengemäßPkt.undUntersuchungshaftvollzugsordnung-istdiesezwischendemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilungrechtzeitigzuavisieren.ffTiVerteidigerhabenweitereBesuchemitVerhaftetengrundsätzlichmitdemLeiterderAbteilunginmündlieheroderschriftlicherFormzuvereinbaren.DemLeiterderzuständigenAbteilungoderausZweckmäßigkeitsgründenandere;Dienststellendesinformieren.BeiErfordernissindDienststellenAngehörigedarHaltungaufderGrundlagederBestimmungendesGesetzesüberdieAufgabenundUgnissederDeutschenVolkspolizei.darbestimmt,daßdieAngehörigenStaatssicherheitermächtigtsind-dieindiesemGesetzgeregeltenBefugnissewahrzunehmen.

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