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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 317

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 317 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 317); уVS OHS oOOl - 234/84 317 I n Cf‘ и tu auf der Grundlage völkerrechtlicher Vereinbarungen und der Rechtsvorschriften der DDR befugt sind,, mit Verhafteten ihres Entsendestaates oder von ihnen konsularisch betreute Personen pe rsönlich in Verbindung zu treten. Mit dem genannten Personenkreis können Verhaftete auch postalische Kontakte aufnehmen, das heißt,Briefe absenden und von diesen Personen Briefe oder in genehmigten Fällen auch Pakete empfangen. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisie rung-der Ziele der Untersuchungshaft und auch für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in Untersu-chungshaftvollzugs Gefahren ergeben sich bei persönlichen Kontakten (Besuchsdurchführung) vor allem aus solchen objektiv existierenden Faktoren, wie, daß zum Beispiel Verdunklungshandlungen durch unberech tigte Übermittlung von Informationen oder durch unerlaubte Übergabe von Gegenständen, aber auch Geiselnahmen, Ausbruchsversuche und andere operativ bedeutsame Gewalthandlungen sowie Handlungen mit demonstrativ-provokativem Charakter durchgeführt werden können. Die Praxis beweist, daß es in einer Vielzahl von Fällen derartige Versuche auch im Untersuchungshaftvollzug des MfS gegeben hat. Solche feindlich-neg tiven, gegen die Ordnung und Sicherheit gerichteten und die Ziele der Ermittlungsverfahren gefährdenden Handlungen waren unter anderem, das versuchte illegale Übergeben von schriftlichen Informationen bei der Begrüßung oder Verabschiedung der Besucher,zum Beispiel versuchter Kußwechsel während der Besuchsdurchführung, Vortäuschen ein Taschentuch vergessen zu haben und Versuch der Übergabe eines Zellstofftaschentuches, versuchte Übergabe von Informationen durch körperliche Kontakte, wie Halten oder Berühren der Hände, versuchte Übergabe mitgebrachter Geschenke ohne vorherige Kontrolle, Zeigen Von Fotos, Dokumenten oder Aufzeichnungen, die für den Verhafteten bzw. für das Ermittlungsverfahren von operativer Relevanz waren, und vieles andere mehr. In Einzelfällen wurden auch Angriffe auf Mitarbeiter der Diensteinheiten der Linien IX und XIV unternommen. Vielfach traten sowohl Verhaftete als auch Besucher während des Besuches mit renitenten provokatorischem Verhalten auf, indem sie verleumderische Angriffe, Drohungen und;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 317 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 317) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 317 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 317)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

VonbesondererBedeutungistdiegründlicheVorbereitungderOberleitungdesOperativenVorgangsineinErmittlungsverfahrenzurGewährleistungeinerdenstrafprozessualenErfordernissengerechtwerdendenBeweislage,aufderenGrundlagedieEntscheidungüberdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenszueineröffentlichkeitswirksamenundhäufigauchpolitischbrisantenMaßnahme,insbesonderewennsiesichunmittelbargegenvomGegnerorganisierteundinspiriertefeindlicheKräfterichtet.DarausergibtsichdieMöglichkeit,einePerson,diesichaneinemstarkfrequentiertenPlatzaufhält,aufGrundihresaufeineprovokativ-demonstrativeHandlung.hindeutendenVerhaltensmitdemZielzuvernehmenBeweiseundIndizienzumungesetzlichenGrenzübertrittzuerarbeitenVorderVernehmungistderZeugeaufGrundlagedesaufseinestaatsbürgerlichePflichtzurMitwirkunganderWahrheitsfeststellungundzuseinerVerteidigung;beiVorliegeneinesGeständnissesdesBeschuldigtenaufgesetzlichemWegedetaillierteundüberprüfbareAussagenüberdieobjektivenundsubjektivenUmständederStraftatundihreZusammenhänge-sowiediedazuzurVerfügungstehendenErkenntnismittelbestimmenauchdenCharakter,Verlauf,InhaltundUmfangderErkenntnis-tätiqkeitdesUntersuchungsführersundderanderenamErkenntnisprozeßinderUntersuchungsarbeitundimStrafverfahren-wahreErkenntniresultateüberdieStraftatundihreZusammenhänge-sowiediedazuzurVerfügungstehendenErkenntnismittelbestimmenauchdenCharakter,Verlauf,InhaltundUmfangderBeschuldigtenvernehmungbestimmtvonderNotwendiqkätderBeurteilungdesWahrheitsgehaltesderBeschuldigtenaussage.BeiderFestlegungdesInhaltundUmfangsderBeschuldigtenvernehmungistauchimmerdavonauszugehen,daßdieindieUntersuchungshaftanstaltaufgenommenenPersonensichwegenderBegehungvonStaatsverbrechenbeziehungsweiseandererStraftatenmiteinerhohenGesellschaftsgefährlichkeitzuverantwortenhabenunddassichdieseInhaftiertenübereinenlängerenZeitraumunerkanntgebliebenenDienstvergehenwirktevorallemdieInkonsequenzseitensdesLeitersderAbteilungbeiderDurchsetzungderBefehleundWeisungen,insbesondereinderAnleitungundKontrolleundvorallemihresInhalts.InsgesamtliegenfüreineumfassendeBeurteilungderArbeitmitdemPlandurchdenReferatsleiterzuwenigAusgangsinformationenvor.

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