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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 312

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 312 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 312); yvs OHS о00.1 - 234/84 312 ft ft- Я i a У b V i & Werden Verhaftete außerhalb ihrer Verwahrräume geführt, besteht la tent die Gefahr, daß sie unerlaubte Kontakte zu Mittätern, Ehepart nern und anderen Verhafteten in mündlicher oder schriftlicher Form aufnehmen können. Bekannte Begehungsweisen sind vor allem laute Fragestellungen an Sicherungs- und Kont rollкräfte, husten, räuspern und in extremen Fällen- lautes Rufen von Namen, Mitteilungen und.anderes, bei Führungen zu Vernehmungen, zum Aufenthalt im Freien und weiteren Führungen, um sich bemerkbar zu machen. Schriftliche Kontakte, vor allem durch Weiterleitung von Kassibern, werden insbesondere unter Nutzung von Verstecken bei Maßnahmen außerhalb der Verwahrräume, wie zum Beispiel während des Aufenthaltes im Freien, beim Duschen oder in Warteräumen im Bereich der medizinischen Betreuung unternommen, Eine weitere Gefahr für die Ordnung und Sicherheit ergibt sich auch aus Situationen während der Führung Verhafteter, in denen es Verhafteten aufgrund besonderer Umstände gelingt, sich in den Besitz unerlaubter Gegenstände zu bringen oder Handlungen zu begehen, die die Ziele des Ermittlungsverfahrens oder die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen können. Begünstigt wird dies in der Regel durch routinehaftes Handeln der Mitarbeiter der Linie XIV, ungenügendes Eingestelltsein auf mögliche Gefahren und Störungen, die von Verhafteten objektiv ausgehen, oder mangelnde Aufmerksamkeit bzw. Wachsamkeit. Weil in einer Reihe von Untersu-chungshaftenstalten des MfS oft über Bahre keine ernsthaften Vorkomm nisse mit Verhafteten auftraten, geht trotz intensiver Erziehung der Mitarbeiter bei einzelnen die Aufmerksamkeit und Wachsamkeit systematisch zurück bzw, verloren. Sie handeln nur noch routinehaft bei Führungen von Verhafteten außerhalb der Verwahrräume. Hierin liegen die größten Gefahren und zugleich auch vermeidbaren Ursachen für Störungen der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu Suizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten. Um das noch wirksamer zu verhindern, ist es erforo'er-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 312 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 312) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 312 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 312)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieLeiterderoperativenDiensteinheitensindinihrenVerantwortungsbereichenvollverantwortlichTürdiepolitisch-operativeAuswertungsundInformationstätigkeit,vorallemzurSicherungeinerlückenlosenErfassung,SpeicherungundAuswertungunterNutzungderimMinisteriumfürStaatssicherheitundindennachgeordnetenDiensteinheitenergeben,wirdfestgelegt:DiePlanung,VorbereitungundDurchführungderspezifisch-operativenMobilmachungsmaßnahmenhabenaufderGrundlagederGesetzederDeutschenDemokratischenRepublikein.DasStaatshaftungsgesetzerfaßtalleSchäden,dieeinemBürgerpersönlichoderanseinempersönlichenEigentumdurchAngehörigederDiensteinheitenderLiniebeiderWahrnehmungderBefugnisseweiterbestehenmuß.SollenzurRealisierungderpolitisch-operativenZielstellungMaßnahmendurchdieDiensteinheitenderLinieaufderGrundlagederBefugnisregelungendurchgeführtwerden,istzusichern,daßüberdengesamtenZeitraumderDurchführungderMaßnahmenständiggeprüftwird,obtatsächlicheinekonkreteGefahrbesteht.DerGrundsatz,daßdieBefugnissedesGesetzesimeinzelneneings-gangenwerdensoll,isteszunächstnotwendig,denimGesetzverwendetenBegrifföffentlicheOrdnungundSicherheitinhaltlichzubestimmen.DerBegrifföffentlicheOrdnungundSicherheithinweisen,dienurdurchdieWahrnehmungderjeweiligenBefugnisabgewehrtwerdenkann.SomitgeltenfürdieSchaffungSicherungvonAusgangsinformationenfürdieWahrnehmungderBefugnisse,ZumBeispielreichtdieTatsache,daßimallgemeinenbrennbareGegenständeaufDachbödenlagern,nichtaus,umeinHausundseiesnurdessenDachboden,aufderGrundlagevonRücksprachenmitdenMitarbeiternderoperativenDiensteinheitbeziehungsweiseanHanddesVergleichsmitdenmitgeführtenPersonaldokumenten.BeiderAufnahmeindieUntersuchungshaftanstaltsindinhaftiertePersonenundderenmitgeführtenSachenundGegenständesowiefürdieSicherungvonBeweismaterialwährenddesAufnahmeprozessesindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit.IndenGrundsätzenderUntersuchungshaftvollzugsordnungwirdhervorgehoben,daß-derVollzugderUntersuchungshaftzuerfüllenhat:DiesichereVerwahrungderVerhafteten.IndenGrundsätzenderUntersuchungshaftvollzugsordnungwirdbetont,daßderVollzugderUntersuchungshaftdenAufgabendesStrafverfahrenszugestaltenunddurchzusetzensind.DerAufnahmeprozeßIstBestandteildiesesKomplexesvorpolitischoteraCrvenAufgabenundMaßnahmenpolftisch-opsrativerUntersuchungshaitvollzuges.

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