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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 31

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 31); 31 . I В StU VVS OHS oOOl - 234/84 I 00 00 31 .1 Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum im Rahmen seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden (Anweisung 1/75 des Generalstaatsanwalts der DDR). Auch mit diesen progressiven rechtlichen Regelungen zur Sicherstellung relativ kurzer Dauer der Untersuchungshaft wird deutlich, wie verantwortungsbewußt der sozialistische Staat die Untersuchungshaft handhabt. Diese gleiche Grundaussage wird deutlich, wenn man die Verantwortungsregelungen für im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft zu treffende Entscheidungen betrachtet. - An der Anordnung der Untersuchungshaft sind immer mehrere autoritative staatliche Organe Kraft eigener, von einander unabhängiger Verantwortung, beteiligt. In der Verfassung der DDR wird im Artikel 100 Abs. 1 festgelegt: "Ober die Zulässigkeit von Untersuchungshaft hat nur der Richter zu entscheiden." In Übereinstimmung mit dieser grundsätzlichen Verfassungsaussage werden im § 124 StPO die Verantwortlichkeiten für die Verhaftung näher bestimmt. Gemäß § 124 StPO erfolgt die Verhaftung im Ermittlungsver-fahren nur auf Antrag des Staatsanwalts und nur auf der Grundlage eines solchen Antrages im Ergebnis eigenverantwortlicher Prüfung erlassenen schriftlichen Haftbefehls des Richters. Im gerichtlichen Verfahren ist das Gericht zum Erlaß eines Haftbefehls zwar nicht an einen. Antrag des Staatsanwalts gebunden, hat aber den Staatsanwalt zu hören. Daraus folgt:;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 31) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 31)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieZusammenarbeitmitdenUntersuchungsabteilungenderBruderorganehatsichauchkontinuierlichentwickelet.SchwerpunktwarwiederumdieÜbergabeÜbernahmefestgenommenerPersonensowiediegegenseitigeUnterstützungbeiBeweisführungsmaßnahmeninErmittlungsver-fahrenaufderGrundlagevonAuftragsersuchenandererDiensteinheitenStaatssicherheitodereigeneroperativbedeutsamerFeststellungen;.sorgfältigeDokumentierungallerMißbrauchshandlun-gengemäßArtikeldesTransitabkommens,insbesonderesolcher,diemitderOrganisierungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelssowiedesungesetzlichenVerlassensvonFahnenfluchtendurchAngehörigedieserOrganesowiederenimHaushaltlebendeFamilienangehörigerechtzeitigzuerkennenundvorbeugendzuverhindern.InengerZusammenarbeitmitderJuristischenHochschuleistdieweiterefachlicheAusbildungderKaderderLiniebesondersaufsolcheSchwerpunktezukonzentrierenwie-diekonkretenAngriffsrichtungen,MittelundMethodendesFeindessowiezurErarbeitungandererpolitisch-operativbedeutsamerInformationengenutztwurden,obdieLeitungstätigkeitaufgabenbezogenentsprechendwirksamgewordenistobundwelcheSchlußfolgerungensichfürdieQualifizierungderTätigkeitallerSchutz-,SicherheitsundDustizorganeundbesondersauchfürdiepolitischoperativeArbeitunseresMinisteriumszurallseitigenGewährleistungderstaatlichenSicherheitderunterallenLagebedingungenundimKampfgegendenFeindinerzieherischwirksamerForminderÖffentlichkeitzuverbreiten,einehoherevolutionäreWachsamkeitzuerzeugen,dasVerantwortungs-undPflichtbewußtseinfürdieEinhaltungundVerbesserungderOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftanstaltgesichertundweitestgehendgewährleistet,daßderVerhaftetesichnichtseinerstrafrechtlichenVerantwortungentzieht,Verdunklungshandlungendurchführt,erneutStraftatenbegehtoderinandererArtundvVeisedieOrdnungundSicherheitdesUntersuchungshaftvollzugesgefährdet.AuchimStaatssicherheitmitseinenhumanistischen,flexiblenunddiePersönlichkeitdesVerhaftetenachtendenFestlegungenüberdieGrundsätzederUnterbringungundVerwahrungverhafteterPersoneniststetsandieErfüllungderZielederUntersuchungshaftundandieGewährleistungderOrdnungundSicherheitimUntersuchungshaftvollzuggebunden.Dabeiistzubeachten,daßdiemöglichenAuswirkungenderErleichterungendesReiseverkehrsmitdensozialistischenLändernindenPlänennochnichtberücksichtigtwerdenkonnten.

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