Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 308

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 308 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 308); VVS OHS oOOl - 234/84 \ rf J t U' n ß ft о л о У U ѵ-і о I/ о i I 303 I 1 j Führungen außerhalb der Verwahrräume sind erforderlich zur Durchführung der Beschuldigtenvernehmungen, des täglichen Aufenthaltes im Freien, der Besuche von Rechtsanwälten, Familienangehörigen und anderen Personen sowie Diplomaten (bei Ausländern), der medizinischen Betreuung und der persönlichen Hygiene (wöchentliches Duschen), ebenso zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen oder zur Klärung auftretender Fragen im Zusammenhang mit der Verwahrung der Effekten Verhafteter. Diese mit dem Vollzug der Untersuchungshaft zusammenhängenden Maßnahmen erfordern die Anwesenheit des Verhafteten in Bereichen der Untersuchungshaftanstalt außerhalb des Verwahrraumes. Der Verhaftete erhält bei diesen Maßnahmen objektiv die Möglichkeit, die Dislozierung der Sicherungs- und Kontrollkräfte sowie deren Stärke, mechanische, elektго-technische und elektronische Sicherungsanlagen und wesentliche Teile der funktionellen und baulichen Beschaffenheit der Untersuchungshaftanstalt kennenzulernen. Aufgrund der Tatsache, daß Verhaftete diese Führungen vielfach absolvieren, sind sie in der Lage, sich Details über das Siche rungssystem einzuprägen, ihr Wissen über die Regimeverhältnisse der Untersuchungshaftanstalt zu vervollkommnen und zu reproduzieren sowie Veränderungen im Regime der Untersuchungshaftanstalt wahrzunehmen, wie zum Beispiel unterschiedliche Dienststärken der Mitarbeiter der Untersuchungshaftan-stalt an Sonn- und Feiertagen gegenüber den Wochentagen. Aus diesen Kenntnissen Verhafteter über das Sicherungssystem, über Regimeverhältnisse erwachsen objektiv höhere Gefahren für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Aus den notwendigen Bewegungen Verhafteter in der Untersuchungshaftanstalt ergeben sich des weiteren Möglichkeiten für Verdunklungshandlungen im Untersuchungshaftvollzug, zum Beispiel durch unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Mittätern, von Sichtkontakten Verhafteter zu Verhafteten anderer Verwahrräume, Ablegen von Kassibern, Rufen des eigenen Namens oder von bekannten anderen Verhafteten. Dadurch können zugleich auch politisch-operative Maßnahmen des Untersuchungsorgans gefährdet oder auch unwirksam gemacht werden.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 308 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 308) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 308 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 308)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Rechte Verhafteter und anderer Beteiligter sowie die Durchsetzung der Einhaltung ihrer Pflichten gebunden. Gera über die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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