Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 305

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 305 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 305); Vvs OHS oOOl - 234/84 Der Verhaftete hatte am Morgen dе'НЬ&тТ'ОгаВЗ1 den Elektrorasierer benutzt, den Klemmbügel entfernt, ihn aufgebogen und im Tagesverlauf für den Suizidversuch benutzt. Der Leiter,, der Referatsleiter und die Sicherungs- und Kontrollkräfte der Untersuchungshaftanstalt handelten weisungsgemäß, da sie nach Feststellung der Ve rhalte nsbesonde rheit en des pjljf vorschriftsmäßig den Verwahrraum betraten, unmittelbar nach Ernennen des Suizidversuches die richtigen Sofortmaßnahmen einleiteten und den Drahtgegenstand nicht aus dem Bauchnabel entfernten. Am 23. 4. 1983, gegen 19.20 Uhr, wurde der Verhaftete in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommen. Nach der Unterbringung in dem Verwahrraum verhielt er sich unauffällig. Bei der am 24. 4. 83 um 5.10 Uhr, durchgeführten Sichtkontrolle lag der Verhaftete SP zugedeckt im Bett und hinterließ beim Sicherungs- und Kontrollposten den Eindruck, als schlafe er, zumal er sich in unveränderter Schlafhaltung wie bei den vorangegangenen Sichtkontrollen befand. Der Posten setzte seine Kontrolltätigkeit fort, vernahm jedoch nach kurzer Zeit verdächtige Geräusche (Hockerrücken, röcheln) aus dem soeben kontrollierten Verwahrraum. Er begab sich sofort zurück und stellte bei der Sichtkontrolle fest, daß der Verhaftete in einer am Wandschrank befestigten Schlinge aus weis-sen Stoff st reifen hing. Durch den Posten wurde mittels Reißleine sofort Alarm ausgelöst. Die unmittelbar darauf am Ereignisort eintreffenden Sicherungs- und Kontrollkräfte handelten richtig, indem sie sofort nach der kurzen Mitteilung über den Vorfall, unter Beachtung der Sicherheitsgrundsätze, den Verwahrraum beträten, die Schlinge vorschriftsmäßig lösten und den Verhafteten, bei dem sie noch Lebenszeichen, wie Atmung und Röcheln fest stellten, in stabile Seitenlage brachten. Entsprechend den Handlungsvarianten der Programme der operativen Sofortmaßnahmen wurden durch den Referatsleiter Sicherung und Kontrolle der diensthabende Arzt des Medizinischen. Dienstes der BVfS angefordert und die Vorgesetzten informiert. Es erfolgte die sofortige Abfassung einer Vorkommnismeldung und die fotografische Sicherung des Ereignisortes. Die Untersuchung des Vorkommnisses führte zu der Erkenntnis, daß der Verhaftete mehrere Streifen vom Bettlaken abgetrennt hatte und diese zur Strangulierung benutzte. Die notwendigen und unerläßlichen intensiven Kontrollmaßnahmen, die erst ein rechtzeitiges Erkennen suizidaler Situationen und Versuche ermöglichen, werden jedoch von einzelnen Verhafteten als störend empfunden. Vor allem werden sie von der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug des MfS genommen. Das betrifft insbesondere die in kurzen Zeitabständen erfolgenden Sichtkontrollen der Verhafteten in den Verwahrräumen, die während der Nachtruhe zwangsläufig mit einer Be- o о tu Ö ö0 3 0 5 305;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 305 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 305) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 305 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 305)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei. Gesetz über die Verfas.ptia ;cle,r Gerichte der - Gapä verfassungs-gesetz - vom die Staatsanwaltschaft ei: d-y. Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit - besonders im Winterdienst -sind diese durch die Diensteinheiten im erforderlichen Umfang mit Kräften und technischen Geräten zu unterstützen.

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