Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 305

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 305 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 305); Vvs OHS oOOl - 234/84 Der Verhaftete hatte am Morgen dе'НЬ&тТ'ОгаВЗ1 den Elektrorasierer benutzt, den Klemmbügel entfernt, ihn aufgebogen und im Tagesverlauf für den Suizidversuch benutzt. Der Leiter,, der Referatsleiter und die Sicherungs- und Kontrollkräfte der Untersuchungshaftanstalt handelten weisungsgemäß, da sie nach Feststellung der Ve rhalte nsbesonde rheit en des pjljf vorschriftsmäßig den Verwahrraum betraten, unmittelbar nach Ernennen des Suizidversuches die richtigen Sofortmaßnahmen einleiteten und den Drahtgegenstand nicht aus dem Bauchnabel entfernten. Am 23. 4. 1983, gegen 19.20 Uhr, wurde der Verhaftete in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommen. Nach der Unterbringung in dem Verwahrraum verhielt er sich unauffällig. Bei der am 24. 4. 83 um 5.10 Uhr, durchgeführten Sichtkontrolle lag der Verhaftete SP zugedeckt im Bett und hinterließ beim Sicherungs- und Kontrollposten den Eindruck, als schlafe er, zumal er sich in unveränderter Schlafhaltung wie bei den vorangegangenen Sichtkontrollen befand. Der Posten setzte seine Kontrolltätigkeit fort, vernahm jedoch nach kurzer Zeit verdächtige Geräusche (Hockerrücken, röcheln) aus dem soeben kontrollierten Verwahrraum. Er begab sich sofort zurück und stellte bei der Sichtkontrolle fest, daß der Verhaftete in einer am Wandschrank befestigten Schlinge aus weis-sen Stoff st reifen hing. Durch den Posten wurde mittels Reißleine sofort Alarm ausgelöst. Die unmittelbar darauf am Ereignisort eintreffenden Sicherungs- und Kontrollkräfte handelten richtig, indem sie sofort nach der kurzen Mitteilung über den Vorfall, unter Beachtung der Sicherheitsgrundsätze, den Verwahrraum beträten, die Schlinge vorschriftsmäßig lösten und den Verhafteten, bei dem sie noch Lebenszeichen, wie Atmung und Röcheln fest stellten, in stabile Seitenlage brachten. Entsprechend den Handlungsvarianten der Programme der operativen Sofortmaßnahmen wurden durch den Referatsleiter Sicherung und Kontrolle der diensthabende Arzt des Medizinischen. Dienstes der BVfS angefordert und die Vorgesetzten informiert. Es erfolgte die sofortige Abfassung einer Vorkommnismeldung und die fotografische Sicherung des Ereignisortes. Die Untersuchung des Vorkommnisses führte zu der Erkenntnis, daß der Verhaftete mehrere Streifen vom Bettlaken abgetrennt hatte und diese zur Strangulierung benutzte. Die notwendigen und unerläßlichen intensiven Kontrollmaßnahmen, die erst ein rechtzeitiges Erkennen suizidaler Situationen und Versuche ermöglichen, werden jedoch von einzelnen Verhafteten als störend empfunden. Vor allem werden sie von der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug des MfS genommen. Das betrifft insbesondere die in kurzen Zeitabständen erfolgenden Sichtkontrollen der Verhafteten in den Verwahrräumen, die während der Nachtruhe zwangsläufig mit einer Be- o о tu Ö ö0 3 0 5 305;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 305 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 305) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 305 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 305)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der neuen Lage und Aufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Schwerpunkte bereits zu berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt haben die Leiter durch zielgerichtete Planaufgaben höhere Anforderungen an die Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Informierung von Tatbeteiligten hergestellt werden, wobei hier, die gleiche Aufmerksamkeit aufzubringen ist wie bei der beabsichtigten Herstellung eines Kassi bers.

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