Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 29

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 29 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 29); WS 34S oOOl - 234/84 DStU 060029- 29 - Prinzipiell ist die UntersuchunqshafF~eTne stets zeitlich begrenz te Maßnahme - eine Maßnahme von grundsätzlich kurzer Dauer. Sie beginnt mit der Verhaftung des Beschuldigten bzw, Angeklagten aul der Grundlage eines schriftlichen gerichtlichen Haftbefehls gemäß § 124 StPO und endet spä testens mit der Rechtskraft der Ge rieht sent-Scheidung. Wegen der mit der Untersuchungshaft verbundenen hohen Belastungen für Verhaftete, ihre Familien und andere Kollektive ist für alle zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren mit Untersuchungshaft verbindlich festgelegt, diese Strafverfahren beschleunigt und intensiv zu bearbeiten, um die Untersuchungshaft auf den unumgänglich notwendigen Zeitraum einzugrenzen. (Beschleunigungsmaxime des Strafverfah-rens) Deshalb ist in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständigzu prüfen. (Permanente Haftprüfung) Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft im Strafverfahrensrecht der DDR ergibt sich aus der Tat-eache, daß die Strafprozeßordnung der DDR festlegt, daß die Haftprü- T’D'ie mit der vorläufigen Festnahme gemäß § 125 StPO verbundene Freiheitsbeschränkung ist noch keine Untersuchungshaft, 2 Die Fristenregelungen für das Ermittlungsverfahren gemäß § 103 StPO und die hierzu erlassene Anweisung 1/75 des Generalstaatsanwaltes der DDR sind nicht auf den Zeitraum der Untersuchungshaft übertragbar. Die Fristenregelung für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangen alle Ermittlungsverfahren, insbesondere die mit Unter suchungshaft beschleunigt, das heißt in kurzer Zeit, abzuschließen. Die Anweisung 1/75 des Generalstaatsanwaltes der DDR ist somit auch darauf ausgerichtet, die Zeit der Untersuchungshaft so kurz als mög lieh zu halten. Die differenzierten Bearbeitungsfristen für die ein zelnen Arten von Ermittlungsverfahren betragen: Für Ermittlungsverfahren mit bekannten Tätern 4 Wochen, mit unbekannten Tätern 8 Wochen. Der Staatsanwalt des Kreises bzw. der für das Verfahren zuständige Staatsanwalt des Bezirkes kann in Ausnahmefällen die Frist einschließlich der für die Bearbeitung durch den Staatsanwalt, bis auf 3 Monate verlängern. Der zuständige Bezirksstaatsanwalt kann seinerseits auf Antrag bei komplizierten und aufwendigen Ermittlungen die Frist ausnahmsweise bis zu 1 Oahr verlängern. Fristverlänge rungen über 1 Oahr können nur durch den Generalstaatsanwalt auf begründeten Antrag des Bezirksstaatsanwaltes gewährt werden. Entsprechende Fristbeschränkungen für das gerichtliche Verfahren ergeben sich aus den §§ 201 Ziff. 3, 294 und anderer StPO. In den durch die Untersuchungsorgane des MfS bearbeiteten Ermittlungsverfahren betru die Bearbeitungszeit 1982 bis zu 1 Monat = 28 %, bis zu 2 Monaten = 53 %, bis zu 3 Monaten = 12 %, über 3 Monate = 7 %. Aus der Statistik der AKG der НА IX geht als Trend der letzten 3 Oahre eine Verkürzung der Bearbeitungszeit hervor.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 29 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 29) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 29 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 29)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und durch - die jeweilige Persönlichkeit und ihre konkreten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die erfolgt vor allem im Prozeß der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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