Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 29

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 29 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 29); WS 34S oOOl - 234/84 DStU 060029- 29 - Prinzipiell ist die UntersuchunqshafF~eTne stets zeitlich begrenz te Maßnahme - eine Maßnahme von grundsätzlich kurzer Dauer. Sie beginnt mit der Verhaftung des Beschuldigten bzw, Angeklagten aul der Grundlage eines schriftlichen gerichtlichen Haftbefehls gemäß § 124 StPO und endet spä testens mit der Rechtskraft der Ge rieht sent-Scheidung. Wegen der mit der Untersuchungshaft verbundenen hohen Belastungen für Verhaftete, ihre Familien und andere Kollektive ist für alle zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren mit Untersuchungshaft verbindlich festgelegt, diese Strafverfahren beschleunigt und intensiv zu bearbeiten, um die Untersuchungshaft auf den unumgänglich notwendigen Zeitraum einzugrenzen. (Beschleunigungsmaxime des Strafverfah-rens) Deshalb ist in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständigzu prüfen. (Permanente Haftprüfung) Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft im Strafverfahrensrecht der DDR ergibt sich aus der Tat-eache, daß die Strafprozeßordnung der DDR festlegt, daß die Haftprü- T’D'ie mit der vorläufigen Festnahme gemäß § 125 StPO verbundene Freiheitsbeschränkung ist noch keine Untersuchungshaft, 2 Die Fristenregelungen für das Ermittlungsverfahren gemäß § 103 StPO und die hierzu erlassene Anweisung 1/75 des Generalstaatsanwaltes der DDR sind nicht auf den Zeitraum der Untersuchungshaft übertragbar. Die Fristenregelung für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangen alle Ermittlungsverfahren, insbesondere die mit Unter suchungshaft beschleunigt, das heißt in kurzer Zeit, abzuschließen. Die Anweisung 1/75 des Generalstaatsanwaltes der DDR ist somit auch darauf ausgerichtet, die Zeit der Untersuchungshaft so kurz als mög lieh zu halten. Die differenzierten Bearbeitungsfristen für die ein zelnen Arten von Ermittlungsverfahren betragen: Für Ermittlungsverfahren mit bekannten Tätern 4 Wochen, mit unbekannten Tätern 8 Wochen. Der Staatsanwalt des Kreises bzw. der für das Verfahren zuständige Staatsanwalt des Bezirkes kann in Ausnahmefällen die Frist einschließlich der für die Bearbeitung durch den Staatsanwalt, bis auf 3 Monate verlängern. Der zuständige Bezirksstaatsanwalt kann seinerseits auf Antrag bei komplizierten und aufwendigen Ermittlungen die Frist ausnahmsweise bis zu 1 Oahr verlängern. Fristverlänge rungen über 1 Oahr können nur durch den Generalstaatsanwalt auf begründeten Antrag des Bezirksstaatsanwaltes gewährt werden. Entsprechende Fristbeschränkungen für das gerichtliche Verfahren ergeben sich aus den §§ 201 Ziff. 3, 294 und anderer StPO. In den durch die Untersuchungsorgane des MfS bearbeiteten Ermittlungsverfahren betru die Bearbeitungszeit 1982 bis zu 1 Monat = 28 %, bis zu 2 Monaten = 53 %, bis zu 3 Monaten = 12 %, über 3 Monate = 7 %. Aus der Statistik der AKG der НА IX geht als Trend der letzten 3 Oahre eine Verkürzung der Bearbeitungszeit hervor.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 29 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 29) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 29 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 29)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Das Wirken der innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren - zum Teil sind Mittäter in mehreren sozialistischen Staaten inhaftiert -einen wachsenden Beitrag zur inhaltlichen Vertiefung der Zusammenarbeit zu leisten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X