Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 289

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 289 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 289); j В ъ t U i 1 i i fiOf.iiO A s У и у ÄÜ.) VVS OHS oOOl - 234/84 ! j 289 1 i fortlaufenden Nummerriregistrierung für den Dienstverkehr . Das ist aus Gründen der Geheimhaltung in Zusammenhang mit der Bearbeitung Л der operativen Untersuchungsvorgänge notwendig Mit dieser exakten, jederzeit nachprüfbaren Registrierung werden auch mögliche provokative Angriffe des Feindes, daß bestimmte, vom MfS verhaftete Personen "verschwänden" würden, ad absurdum geführt. Der über den Untersuchungshaftvollzug des MfS Aufsicht führende Staatsanwalt kann jederzeit überprüfen, wer sich wie lange in der Untersuchungshaftanstalt befindet, daß in der Untersuchungshaftanstalt sich nur Personen befinden, die auf der Grundlage eines gültigen Haftbefehls eines Richters verhaftet wurden und daß zugleich keine ungerechtfertigten Entlassungen aus dem Untersuchungshaftvollzug erfolgen. Die exakte Registrierung der Verhafteten einschließlich des Datums und der Uhrzeit erfolgt im Interesse der Rechtssicherheit der Bürger im sozialistischen Staat. Mit der Registrierung des Verhafteten hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur' Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt einzuhalten sind. Nicht zuletzt ist die Registrierung des Verhafteten wichtig für die exakte Strafzeitberechnung - bei Verurteilung zu einer Strafe mit Freiheitsentzug - oder für mögliche staatliche Entschädigungsleistungen für unschuldig erlittene Untersuchungshaft. 1 1 Mit diesen Verfahrensweisen entspricht der Untersuchungshaftvollzug des MfS auch voll den Empfehlungen der UNO. So bestimmen die "Stan-dard-Minimalregeln", daß an jedem Ort, an denen Menschen gefangengehalten werden, in ein gebundenes und mit Seitenzahlen versehenes Gefangenenbuch die Personalangaben, der Grund der Haft und die anordnende Behörde sowie der Tag der Aufnahme und des Abganges einzutragen sind. (Artikel 8 Abs. 1 Standard-Minimalregeln);
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 289 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 289) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 289 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 289)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit als Voraussetzung zum rechtzeitigen erkennen von Geiselnahmen Einige Erfordernisse zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirksamen Verhinderung von Geiselnahmen in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß.

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