Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 272

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 272 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 272); VVS OHS oOOl - 234/84 272 Q 13 tu 1 Die operative Praxis des Untersuchungshaftvollzuges im MfS beweist, daß im Rahmen gründlich durchgeführter Körper- und Sachdurchsuchun-gen den Diensteinheiten der Linie IX Beweismittel durch die exakte Suche und Sicherstellung sowie die detaillierte protokollarische Dar Stellung der Auffindungssituation für die Untersuchungsarbeit zur Verfügung gestellt werden konnten. Auf diese Weise wurde die Beweisführung in einer Reihe von Ermi11lungsverfah ren nachhaltig unterstützt . Im Mund und anderen Körperöffnungen wurden vielfach Mittel für Selbs beschädigungen oder Suizidversuche, wie zum Beispiel Giftkapseln, Teile von Rasierklingen, Glas, Draht und ähnliches, oder solche Gegenstände, wie Suchtmittel, Edelmetalle, Ringe und anderer wertvoller Schmuck, höhere Geldbeträge sowie schriftliche Aufzeichnungen (sogenannte Kassiber) verschiedenen Inhalts aufgefunden. Dazu nachfolgendes Beispiel : Die Verantwortung, die die Mitarbeiter für die gründliche Körperdurchsuchung tragen, soll an folgendem Beispiel verdeutlicht werden: Bei der Körperdurchsuchung einer im sozialistischen Ausland wegen des dringenden Verdachts des Versuchs des ungesetzlichen Grenzübertritts durch Nichtrückkehr festgenommenen weiblichen Per son wurde ein Kassiber gefunden, der an ihren Mittäter gerichtet war. Der Mittäter wurde im gleichen Transport in die DDR zurückgeführt, Der Kassiber beinhaltete eine detaillierte Alibiabsprache für einen Raubmord, den beide zuvor gemeinschaftlich handelnd in Berlin begangen hatten. Infolge des Auffindens des Kassibers konnte der Raubmord in kürzester Frist aufgeklärt werden. In der Untersuchung wurde bekannt, daß sich die Verhaftete in einer Untersuchungshaftanstalt des sozialistischen Auslands illegal Papier und . Schreibgerät beschaffte und den Kassiber anfertigte. Bei ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaftanstalt und Übergabe an die Überführungskräfte des MfS wurde sie nicht gründlich durchsucht und infolge dessen wurde der Kassiber nicht sichergestellt. Sie hoffte, in einem günstigen Augenblick ihrem Mittäter diesen Kassiber unbemerkt übergeben zu können. Auch der Durchsuchung der Sachen einer verhafteten Person liegen bedeutende Sicherheitserfordernisse zugrunde, da entsprechend der materiellen Beschaffenheit der Kleidung Verhafteter, mitgeführter Taschen, Koffer, weiterer Reiseausrüstungen, Fahrzeuge und vieles andere mehr, die Möglichkeiten des Einsatzes von Containern und zum Verstecken von Gegenständen und Mitteln, die sich gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 272 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 272) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 272 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 272)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie in der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Arbeit mit. Diese Arbeit mit ist vor allem zu nutzen, um weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den Verhafteten um Staatsbürger der handelt und der Personalausweis nicht der zuständigen Diensteinheit der Linie übergeben wurde - nach Vorliegen des Haftbefehls und Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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