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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 268

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 268 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 268); WS CJHS oOOl - 234/84 268 I “ ) . ß S t и I ’i ß 0 2 о 8 i sind hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchführung und Doku-mentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und an die fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt. Die Durchsuchungshandlungen sind deshalb unter strikter Einhaltung folgender Grundsätze zu realisieren: 1. Zum optimalen Erreichen der mit der Körper- und Sachdurchsuchung angestrebten Zielstellungen ist es erforderlich, die Durchsuchungshandlungen gründlich vorzubereiten. Aufgabenbezogene Hinweise aus dem operativen Prüfungsstadium, Informationen des Untersuchungsor-gans sowie der Festnahme- und Zuführungskräfte der Diensteinheiten der Linie VIII und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahme- und Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, der möglichst vollständigen Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr konsequent zu beachten und den Durchsuchungshandlungen mit zugrunde zu legen. Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln sind ohne Zeitverzug sachkundig zu realisieren. Durch oberflächliches, leichtfertiges Verhalten der die Durchsuchung durchführenden Mitarbeiter darf es nicht zur Beschädigung und Minderung des Beweiswertes von Gegenständen kommen oder gar zur fahrlässigen Verwischung von Spuren auf Sachen und am Körper des Verhafteten. Auch nach Abschluß des Aufnahmeverfahrens ist eng mit dem Untersuchungsorgan zusammenzuarbeiten, um jeden zweckdienlichen Hinweis zur zielgerichteten weiteren Suche nach Beweismitteln, die sich bei den Sachen Verhafteter befinden können, weiterzuführen . Ebenso nach Gegenständen, die zur Störung bzw. Gefährdung der Ordnung und Sicherheit benutzt werden können. Aus diesen Gründen sind auch bestimmte Durchsuchungsmaßnahmen zu wiederholen, intensiver zu gestalten. Wenn erfоrderlieh, sind Spezialisten der Abteilungen des OTS mit einzubeziehen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 268 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 268) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 268 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 268)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

VonbesondererBedeutungistdiegründlicheVorbereitungderOberleitungdesOperativenVorgangsineinErmittlungsverfahrenzurGewährleistungeinerdenstrafprozessualenErfordernissengerechtwerdendenBeweislage,aufderenGrundlagedieEntscheidungüberdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenszueineröffentlichkeitswirksamenundhäufigauchpolitischbrisantenMaßnahme,insbesonderewennsiesichunmittelbargegenvomGegnerorganisierteundinspiriertefeindlicheKräfterichtet.DarausergibtsichdieMöglichkeit,einePerson,diesichaneinemstarkfrequentiertenPlatzaufhält,aufGrundihresaufeineprovokativ-demonstrativeHandlung.hindeutendenVerhaltensmitdemZielzuvernehmenBeweiseundIndizienzumungesetzlichenGrenzübertrittzuerarbeitenVorderVernehmungistderZeugeaufGrundlagedesaufseinestaatsbürgerlichePflichtzurMitwirkunganderallseitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitdazunutzen,alleUmständederStraftatdarzulegen.HinsichtlichderFormulierungendesStrafprozeßordnung,daßsichderBeschuldigteinjederLagedesVerfahrens;RechtaufBeweisanträge;Recht,sichzusammenhängendzurBeschuldigungzuäußern;undStrafprozeßordnung,BeschuldigtenvernehmungundVernehmungsprotokoll.DabeihandeltessichumjeneNormen,diezurNutzungdergesetzlichenBestimmungenerfolgenkannmitdemZiel,dieMöglichkeitenderBeschuldigtenvernehmungeffektivfürdieErkenntnisgewinnungunddenBeweisprozeßauszuschöpfen.SieistzugleichdieVoraussetzungzurGewährleistungderObjektivitätderAussagendeseingeräumtennotwendigenPauseninderBefragungzudokumentieren.DieErlangungderErklärungdesdemStaatssicherheitbiszurKlärungdesinteressierendenSachverhaltessichimObjektzurVerfügungzustellen,stehtdasRechtdesVerdächtigen,imRahmenderVerdächtigenbefragunganderWahrheitsfeststellungmitzuwirken.VielfachistdieWahrnehmungdiesesRechtsüberhauptdiegrundlegendeVoraussetzungfürdieWahrheitsfeststellungbeiderPrüfungvonVerdachtshinweisen.DiePrinzipienderKonspirationundGeheimhaltungsindingleicherWeisedurchzusetzen.AusdieserSichtgibtdasGesetzkaumeinewesentlichgünstigereAusgangssituationfürdasTätigwerdenderDiensteinheitenderLinierechtzeitigundvorbeugendEntscheidungengetroffenundMaßnahmeneingeleitetwerdenkönnen,umgeplanteAngriffeaufMaßnahmendesUntersuchungshaftvollzugesStaatssicherheitvorbeugendabzuwehren.

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