Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 266

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 266 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 266); yvs OHS oOOl - 234/84 266 -------------5 IБ5iU ! A A A О .0 P? j i и 1? 0 I 1 Stellung wird gewährleistet, daß mit Beendigung der Untersu- chungshaft die gleiche Person entlassen wird, die aufgenommen wurde und jegliche Verwechslungen ausgeschlossen werden. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie auch die Rechtsstellung des Verhafteten erfordern, daß dieser über seine Rechte und Pflichten in der Untersuchungshaft umfassend und zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt belehrt wird. An Bedeutung gewinnt auch die ärztliche Aufnahmeuntersuchung Verhafteter. Neben der Verantwortung der Medizinischen Dienste für die Feststellung der Haftfähigkeit und der medizinischen Versorgung verletzter oder von Krankheiten befallener verhafteter Personen, erlangen solche Faktoren an Gewichtung, wie die exakte Dokumentierung ärztlicher Befunde, über den Gesundheitszustand des Verhafteten, die möglicherweise nach Haftentlassung als im Vollzug der Untersuchungshaft erhaltene gesundheitliche Schäden hingestellt werden sollen und zu verleumderischen, hetzerischen Angriffen auf das MfS Verwendung finden können oder sollen. Die ärztliche Aufnahmeuntersuchung ist gleichfalls bedeutsam für das Erkennen psychischer und anderer Besonderheiten im Verhalten Verhafteter, wie zum Beispiel Alkohol- und Drogenabhängigkeit, die für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und die individuelle Sicherung der Verhafteten von Bedeutung sind und insbesondere bei der vorbeugenden Einleitung von Sicherungsmaßnahmen beachtet werden müssen. Im folgenden sollen die wesentlichen Anforderungen an die Durchführung der einzelnen Maßnahmen des Aufnahmeverfahrens Verhafteter dargelegt werden. Die Körper- und Sachdurchsuchunq 1 Die Körper- und Sachdurchsuchung verhafteter Personen ist im Interes se der Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft, insbesondere zur 1 1 Die KÖrperdurchsuchung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt. Sie umfaßt die Kontrolle der gesamten Körperoberflache mit dem Schwerpunkt, der Kontrolle der Körperöffnungen und -höh len „ Die Durchsuchung der Sachen Verhafteter bezieht sich auf deren Klei dung und die von ihnen bei der Festnahme/Verhaftung mitgeführten Gegenstä nde .;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 266 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 266) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 266 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 266)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ist das Vorliegen des Haftbefehls und die Identität der Person zu prüfen. Verhaftete sind bei der Aufnahme in eine Untersuchungshaftanstalt namentlich zu registrieren.

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