Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 263

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 263 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 263); WS DHS oOOl 234/34 л л л о. о О Is U .4 0 г) 263 seiner Rechte und die Durchsetzung seiner Pflichten gelten die Bestimmungen des StVG, die Durchführungsbestimmungen sowie die Ergänzenden Weisungen des Ministers des Innern und Chef der DVP. Darüber-hinaus sind ihm die Rechte zu gewähren und hat er die Pflichten zu erfüllen, die zur Sicherung der Ziele des anstehenden neuen Strafverfahrens und seiner Rechte, insbesondere sein Recht auf Verteidigung, im Strafverfahren notwendig sind. Während des Aufenthaltes in einer Untersuchungshaftanstalt des MfS gelten für ihn prinzipiell die inhaltlichen Festlegungen der "Hausordnung". Im Interesse der konsequenten Sicherung des Strafverfahrens sind Strafgefangene, gegen die erneut ein Strafverfahren eingeleitet wurde, von anderen Verhafteten zu trennen. Insbesondere bei Strafgefangenen, gegen die aufgrund schwerer Terrorverbrechen, Verbrechen gegen das Leben und die Gesundheit oder Gefangenenmeuterei im Strafvollzug ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sind höchste Anforderungen an deren sichere Verwahrung zu stellen. Die unter Beweis gestellte Brutalität und Risikobereitschaft bei der erneuten Begehung strafbarer Handlungen ist als sicheres Indiz dafür zu werten, jede sich im Untersuchungshaftvollzug bietende Möglichkeit zu nutzen, um sich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu entziehen. Vor allem Strafgefangene, die bereits zu einer langjährigen oder lebenslangen Freiheitsstrafe rechtskräftig ver- / urteilt wurden, haben nach ihren Vorstellungen "nichts mehr zu verlieren". Sie gehen daher jedes Risiko ein und sei es auch auf Kosten von Menschenleben, um sich dem Strafvollzug gänzlich zu entziehen. Darauf haben sich die Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten der Linie XIV einzustellen und durch vorbeugendes Wirksamwerden bei allen Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges zu gewährleisten, daß diese Kategorie Strafgefangener nicht die geringste Erfolgsaussicht auf Realisierung ihrer Pläne und Aktivitäten haben. l"VgT. Stöcker, Dr. Andruschow und andere VVS DHS Nr. 239/83, S. 37;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 263 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 263) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 263 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 263)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen wollte. Der Täter braucht nicht den Gesamtumfang der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben.

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