Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 261

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 261 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 261); VVS OHS oOOl - 234/84 261 Besonderheiten Bugendlicher auch beim Vollzug der Untersuchungshaft berücksichtigt werden . Aus der Tatsache heraus, daß der soziale Reife- und Entwicklungsprozeß bei Bugendlichen noch nicht abgeschlossen ist und sie deshalb einer aktiven gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsunterstützung bedürfen, haben in einer sozialistischen Gesellschaft im Falle der Verhaftung von Bugendlichen auch die Organe des Untersuchungshaftvolizuges in Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsorgan Pflichten und Verantwortung zur Fortsetzung von Erzie-hungs- und Bildungsmaßnahmen, die dann im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung und der Einweisung in ein Bugendhaus kontinuierlich fortgesetzt werden können. Sie haben, unter Beachtung des Prinzips der Einheit von Erziehung und Bildung, auf den jugendlichen Verhafteten dahingehend Einfluß zu nehmen, sich im Rahmen der sinnvollen Selbstbetätigung vorwiegend mit seiner schulischen bzw. theoretischen beruflichen Aus- und Weiterbildung zu beschäftigen. Dazu sind entsprechend den Möglichkeiten der Untersuchungshaftanstalt Lehrmittel zur Verfügung zu stellen bzw. unter Beachtung der Erfordernisse der Ziele der Untersuchungshaft oder der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt eigene Lehrbücher zu gestatten. Unter Beachtung der Erfоrdernisse der Beschleunigung der Bearbeitung von Strafverfahren gegen Bugendliche hat dieser Prozeß der Unterstützung nur Erfolg, wenn er zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirksam wird. Um diesen Prozeß zu unterstützen, sind in der Beachtung der Einhaltung der Trennungsgrundsätze bei begründeter Notwendigkeit Ausnahmen im Interesse des Bugendlichen zu machen. Dadurch ist es besser möglich, geeignete Verwahrraumpartner zu finden, die in der Lage sind zielgerichtet, individuell in erzieherischer und bildungsmäßiger Hinsicht auf den jugendlichen Verhafteten einzuwirken. Die entsprechenden Lösungen sind nur in enger Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsorgan möglich, wobei von reeller Ziel- und Aufgabenstellung im Bildungs- und Erziehungsprozeß der jugendlichen Verhafteten ausgegangen werden muß, Reserven im Untersuchungshaftvollzug des MfS gibt es noch 1 1 Die Bugendspezifischen Besonderheiten, die bei Einleitung von Ermittlungsverfahren mit Haft und an ihre Bearbeitung unter Beachtung rechtlicher und rechtspolitischer Gesichtspunkte zu stellen sind und auch für den Untersuchungshaftvollzug bei Bugendlichen von grundsätzlicher Bedeutung sind, wurdenin der Forschungsarbeit von Lubas, Eschberger, Ludwig "Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungshaft im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mil brauchs Bugendlicher durch den Gegner", VVS MfS BHS o001-257/83, S. 41, umfassend herausgearbeitet. Deshalb wird darauf nicht mehr in aller Breite eingegangen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 261 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 261) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 261 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 261)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Bearbeitung eines konkreten operativen Materials durch inoffizielle. Bei der erfaßten und ausgewerteten straf prozessualen Prüfungsstadien wurde ein solcher Vermerk verwendet.

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