Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 261

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 261 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 261); VVS OHS oOOl - 234/84 261 Besonderheiten Bugendlicher auch beim Vollzug der Untersuchungshaft berücksichtigt werden . Aus der Tatsache heraus, daß der soziale Reife- und Entwicklungsprozeß bei Bugendlichen noch nicht abgeschlossen ist und sie deshalb einer aktiven gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsunterstützung bedürfen, haben in einer sozialistischen Gesellschaft im Falle der Verhaftung von Bugendlichen auch die Organe des Untersuchungshaftvolizuges in Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsorgan Pflichten und Verantwortung zur Fortsetzung von Erzie-hungs- und Bildungsmaßnahmen, die dann im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung und der Einweisung in ein Bugendhaus kontinuierlich fortgesetzt werden können. Sie haben, unter Beachtung des Prinzips der Einheit von Erziehung und Bildung, auf den jugendlichen Verhafteten dahingehend Einfluß zu nehmen, sich im Rahmen der sinnvollen Selbstbetätigung vorwiegend mit seiner schulischen bzw. theoretischen beruflichen Aus- und Weiterbildung zu beschäftigen. Dazu sind entsprechend den Möglichkeiten der Untersuchungshaftanstalt Lehrmittel zur Verfügung zu stellen bzw. unter Beachtung der Erfordernisse der Ziele der Untersuchungshaft oder der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt eigene Lehrbücher zu gestatten. Unter Beachtung der Erfоrdernisse der Beschleunigung der Bearbeitung von Strafverfahren gegen Bugendliche hat dieser Prozeß der Unterstützung nur Erfolg, wenn er zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirksam wird. Um diesen Prozeß zu unterstützen, sind in der Beachtung der Einhaltung der Trennungsgrundsätze bei begründeter Notwendigkeit Ausnahmen im Interesse des Bugendlichen zu machen. Dadurch ist es besser möglich, geeignete Verwahrraumpartner zu finden, die in der Lage sind zielgerichtet, individuell in erzieherischer und bildungsmäßiger Hinsicht auf den jugendlichen Verhafteten einzuwirken. Die entsprechenden Lösungen sind nur in enger Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsorgan möglich, wobei von reeller Ziel- und Aufgabenstellung im Bildungs- und Erziehungsprozeß der jugendlichen Verhafteten ausgegangen werden muß, Reserven im Untersuchungshaftvollzug des MfS gibt es noch 1 1 Die Bugendspezifischen Besonderheiten, die bei Einleitung von Ermittlungsverfahren mit Haft und an ihre Bearbeitung unter Beachtung rechtlicher und rechtspolitischer Gesichtspunkte zu stellen sind und auch für den Untersuchungshaftvollzug bei Bugendlichen von grundsätzlicher Bedeutung sind, wurdenin der Forschungsarbeit von Lubas, Eschberger, Ludwig "Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungshaft im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mil brauchs Bugendlicher durch den Gegner", VVS MfS BHS o001-257/83, S. 41, umfassend herausgearbeitet. Deshalb wird darauf nicht mehr in aller Breite eingegangen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 261 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 261) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 261 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 261)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Auf der Grundlage der ständigen Analyse der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Sicherung Verhafteter sind deshalb rechtzeitig Gefährdungsschwerpunkte zu erkennen, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und ihm nachgeordneter Leiter. Die Leitungstätigkeit im Bereich der Linie war erneut darauf gerichtet, die Beschlüsse des Parteitages der sowie der nachfolgenden Plenartagungen des Zentralkomitees, der Befehle, Weisungen und anderen nsi hen Best immungen, die ständige Festigung des politisch-moralischen Zustandes und die Erhöhung der Kampfkraft und Einsatzbereitschaft der Angehörigen unter allen Bedingungen der Lage. Die personelle und materielle Ergänzung und laufende Versorgung im Verteidigungszustand. Die personelle Ergänzung. Die personelle Ergänzung beinhaltet die Planung des personellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bereits in Friedeuszeiten sichergestellt ist. Zur Gewährleistung der sich daraus für Staatssicherheit und die nachgeordneten Diensteinheiten ergebenden Aufgaben wird festgelegt.

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