Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 253

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 253); 85 iU 253 I I VVS OHS oOOl - 234/84 ! А Я f 9 - rä j І О XJ А I/ KJ І über das Strafverfahren, andere Verhaftete, Regimefragen in der Untersuchungshaftanstalt, durchgeführte Transporte, Einrichtung, bauliche Beschaffenheit, Sicherheitseinrichtungen und Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt sowie über den bzw. die Untersuchungsführer. Über die Einhaltung der festgelegten Bedingungen wacht der anwe sende Mitarbeiter der HA IX/10. Bei Verletzungen der festgelegten ߣ dingungen ist er zum Einschreiten durch Aufforderung an die Gespräch partner, das Gespräch dazu abzubrechen,berechtigt. Im Extremfall, der aber kaum angewandt wird, hat er das Recht, den Besuch vorzeitig abzubrechen. Besonders in der -Gesprächsführung seitens der zur konsularischen Betreuung verhafteter Personen eingesetzten Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der BRD ist zu verzeichnen, daß versucht wird, bestimmte Unterschiede in der Verwirklichung des einheitlichen Untersuchungs-haftvollzuges im MfS, insbesondere bei der Gewährleistung der Rechte der Verhafteten in Erfahrung zu bringen, auszuwerten und zur Durchsetzung ihrer spezifischen politischen Ziele zu nutzen. Wie die Praxis zeigt, und in der Forschungsarbeit an Beispielen r.achgewiesen wurde, werden bereits geringe Anlässe, wie nicht einheitliche Behandlung Verhafteter in den Untersuchungshaftanstalten, insbesondere auf Grund ungleichmäßiger materieller Voraussetzungen und Ausstattungen, bestimmte Unzulänglichkeiten oder einzelne Unregelmäßigkeiten im Vollzug der Untersuchungshaft in einer Untersuchungshaftanstalt des MfS zum Anlaß genommen, um in Schreiben an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten - auch unter bewußter Verfälschung von Tatsachen und von Sachverhalten - den Untersuchungshaft Vollzug des MfS zu kritisieren, diskreditieren bzw. zu ver leumden. Zur Sicherung dieser Zielstellung ist die Ständige Vertretung der BRD an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug des MfS interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der BRD bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS und zur Gewährung von Rechten und nimmt eine Wertung von Vollzugsmaßnahmen der Untersuchungshaftanstalt des MfS vor.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 253) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 253)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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