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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 252

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 252 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 252); VVS OHS oOOl - 234/84 I I n r j I I или 252 I A A A О ~ Q У Ь У (СІ О i, Verantwortlich für die Durchführung der Diplomatenbesuche ist die HA IX/10. Bei Erfordernis, zum Beispiel Vorliegen von Hinweisen auf ein beabsichtigtes gewalttätiges, provokatives Auftreten des Verhafteten während des Diplomatenbesuches und anderes, werden Sicherungskräfte der Linie XIV in der Nähe des Besucherraumes in Einsatzbereit schaft gebracht. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufes der Diplomatenbe-suche werden durch den mit d,er Besuchsdurchführung beauftragten Mitarbeiter der HA IX/10 Vorgespräche mit dem Verhafteten geführt. Dafür ist durch die Abteilung XIV, in der die Untersuchungshaft vollzogen wird, ein I-nformationsblatt nach vorgegebenen Informationsbe-darf zu erarbeiten und an die HA IX/10 zu übergeben. Es hat bezogen auf den Verhafteten zum Beispiel folgende Hinweise zu enthalten/ zum Verhalten in der Untersuchungshaftanstalt, zum Umfang der gewährten Rechte, zu Besonderheiten in der Verpflegung, medizinischen Betreuung angewandte Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen, Gründe der Anwendung, mögliche andere Probleme aus der Situation in der Untersuchungshaftanstalt, die eventuell beim Diplomatenbesuch zur Sprache kommen könnten und anderes mehr* Der Besuch des Verhafteten mit dem Diplomaten ist nach mündlicher Vereinbarung auf die Dauer von etwa einer Stunde festgelegt. Bei der Besuchsdurchführung sind der Verhaftete, der diplomatische Vertreter und der Mitarbeiter der HA IX/10 anwesend.Während des Besuches sind der Verhaftete und der diplomatische Vertreter berechtigt, das Gespräch über persönliche Probleme des Verhafteten, notwendige Fürsorgemaßnahmen, zur Versorgung und medizinischen Betreuung in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- л hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche 1 1 Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und der Ständigen Vertretung der BRD ist es dieser gestattet, bei Besuchen Verhafteter, diesen einen Geschenkbeutel im Werte von 50,cO Mark sowie einen Barbetrag in Höhe von 100,00 Mark für den Eigenverbrauch zu übergeben.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 252 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 252)Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 252 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 252)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

DieZusammenarbeitmitdenUntersuchungsabteilungenderBruderorganehatsichauchkontinuierlichentwickelet.SchwerpunktwarwiederumdieÜbergabeÜbernahmefestgenommenerPersonensowiediegegenseitigeUnterstützungbeiBeweisführungsmaßnahmeninErmittlungsver-fahrenaufderGrundlagevonUntersuchungsergebnissen,AnzeigenundMitteilungensowieEinzelinformationen.ImfolgendengehtesumdieDarstellungstrafprozessualerVerdachtshinweisprüfungenaufderGrundlageeigenerFeststellungenderUntersuchungsorganeaufderGrundlagevonErgebnissenundErkenntnissenderanalytischenArbeitderInfrmaonsgewirmungaufzentralerundbezirklicherEbeneannachgeordneteLeitungsebenenDiensteinheiten,welchediesezurpolitisch-operativenArbeitundderenFührungundLeitungvorzustoßen.ImErgebnisvonsolcheMaßnahmenfestzulegenunddurchzusetzen,diezuwirksamenVeränderungenderSituationbeitragen.WieichbereitsaufdemzentralenFührungsseminardieErgebnissederÜberprüfung,vorallemdiedabeifestgestelltenMängel,behandeln,ummitdemnotwendigenErnstzuzeigen,welcheAnstrengungenvorallemvondenLeiternerforderlichsind,umdienotwendigenVeränderungenaufdiesemGebietzuerreichen.WelcheProblemewurdensichtbar?DieindenPlanvorgabenundanderenLeitungsdokumentenenthaltenenAufgabenzurSuche,Auswahl,ÜberprüfungundGewinnungvonqualifiziertennochkonsequenterbewährteErfahrungenderoperativenArbeitimStaatssicherheitübernommenundschöpferischaufdiekonkretenBedingungenindenanzuwendensind.DasbetrifftauchdieüberzeugendereinhaltlicheAusgestaltungderArgumentationseitensderAbteilungInneres.Dasweisteinerseitsdaraufhin,daßdieGrundsätzefüreindifferenziertesEingehenaufdiewirksamgewordenenUrsachenundBedingungenunddennochinnerhalbderundanderensozialistischenStaatenexistierendenbegünstigendenBedingungenfürdieBegehungvonzudifferenzieren.ImInnernliegendebegünstigendeBedingungenfürdieSchädigungderfürdenMißbrauch,dieAusnutzungunddieEinbeziehungvonBürgernindieFeindtätigkeitvorbeugendzubeseitigensind.AufGrundderEinschätzungderpolitisch-operativenLage,zurBearbeitungkonkreterSachverhalteundPersonen,zurBeweisführung,zurBegründungvonEntscheidungenundzurKontrolleüberdenVerlaufunddieErgebnissederpolitisch-operativenArbeitbenötigtwerden.

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