Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 25

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 25 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 25); VVS OHS oOOl - 234/84 25 I 000025 i dieser Straftat die Untersuchungshaft von vornherein nicht gerechtfertigt gewesen wäre. Der sozialistische Staat übernimmt damit in großzügiger Art alle Verantwortung und Haftung für seinen Bürgern gegebenenfalls ungerechtfertigt zugefügte Vermögensschäden. Zu den Vermögensschäden im Sinne des Präsidiumsbeschlusses des OG und der Anweisung 4/75 des Generalstaatsanwaltes der DDR gehören insbesondere: entgangene Einkünfte aus Arbeitsrechtsverhältnissen, Mitgliedschaftsverhältnissen zu sozialistischen Genossenschaften; entgangene Einkünfte aus gesetzlich zulässiger freiberuflicher Tätigkeit, nebenberuflicher Honorartätigkeit und Feierabendtätig к e i t ; I entgangene Versorgungsleistungen, zum Beispiel Renten sowie sonstige Geldleistungen der Sozialversicherung, deren Zahlung eingestellt und nachträglich nicht mehr realisiert wurde; entgangener Gewinn aus einer Gewerbetätigkeit ; notwendige Auslagen, die den Betroffenen durch die Freiheitsbeschränkung entstanden sind; notwendige Auslagen, insbesondere Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bei der Durchsetzung des Entschädigungsan-sp ruche s. Mit dem Ausgleich vermögensrechtlicher Schäden erschöpft sich jedoch gegebenenfalls die Ersatzpflicht des Staates gegenüber Verhafteten nicht. Die betroffenen Bürger haben entsprechend dem Gesetz über die Staatshaftung auch dann Ansprüche an den Staat, wenn ihnen nachweisbar durch schuldhaftes Handeln der zuständigen Organe, wie zum Beispiel Versäumnisse bei der Realisierung von Fürsorgemaßnahmen gemäß § 129 StPO, nicht angemessene ärztliche Betreuung oder andere ähnliche Verhaltensweisen Schäden zugefügt wurden. Es ist die logische Konsequenz, daß der Verhaftete seinerseits für Schäden einschließlich gesundheitlicher Art einzustehen hat, die er selbst verschuldete. Bereits das bisher Gesagte macht deutlich: Die Anordnung der Untersuchungshaft und ihr Vollzug ist in der DDR fest an das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit gebunden. Die Untersuchungshaft ist keine willkürliche Maßnahme, deren Anordnung im subjektiven Ermessen eines Einzelnen liegt. Sie ist strikt an die Verfassungsgrund-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 25 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 25) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 25 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 25)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gej sellschaftsordnung stützen, in denen auch die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die schrittweise Einengung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen unter den gegenwärtigen und perspektivischen äußeren und inneren Existenzbedingungen der entwickelten sozialistischen Gesellschaftin der Zu theoretischen Gruncipositionen des dialektischen Zusammenwirkens von sozialen Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage von grundlegender Bedeutung wie unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der derartige Handlungen Zustandekommen. Diese Problemstellung kann nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein.

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