Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 249

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 249 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 249); WS DHS oOOl - 234 /34 ßStU ft А А О / О ІУ С" V (. i J 249 waffe bei Fluchtversuchen, Geiselnahmen, akuter Gefahr für Leben um Gesundheit von Mitarbeitern oder anderen Verhafteten bzw. von ander' Personen. Um Willkür und Subjektivismus auszuschließen sowie die Verhältnismäßigkeit von Störung bzw. Gefahrenzustand für die Ordnung und Sicht heit und der zur Unterbindung notwendigen Maßnahme unmittelbaren Zwanges zu gewährleisten, haben gründliche Schulungen und regelmäs-sige Belehrungen der Mitarbeiter, insbesondere der Sicherungs- und Kontrollkräfte, stattzufinden. Es sind im Ergebnis der Forschung dazu entsprechende Kommentare und Schulungsmaterialien zu erarbeiten, die der einheitlichen Durchsetzung des Gesetzes über den Untersuchungs-haftvollzug zu dienen haben. 3.1.3. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungshaftvollzuges an Ausländern, Duqendlichen und Strafpefanqenen' Die verfassungsrechtlieh garantierte Gleichheit vor dem Gesetz ist für alle Verhafteten gewährleistet und für die Organe des Untersu-chungshaftvollzuges verbindlich.1 Die Besonderheiten des Untersu-chungshaftvollzuges an Ausländern, Ougendlichen und die Unterbringung von Strafgefangenen in Untersuchungshaftanstalten sind keine Spezifika beim Vollzug der Untersuchungshaft im MfS. Sie ergeben sich prinzipiell aus gesetzlichen und anderen rechtlichen Regelungen sowie aus spezifischen politischen, politisch-operativen Interessen und alters- oder statusmäßigen Merkmalen, deren Nichtbeachtung sich erschwerend auf diese Verhafteten sowie auf die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft auswirken kann. Das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz wird dadurch nicht verletzt, da es sich um keine Sonderrechte im Untersuchungshaftvollzug handelt, auch keine bevorzugte Behandlung dieser Personenkategorie, Die Beachtung der Besonderheiten bei verhafteten Auslä nde rn ist sowohl wegen der Anzahl, als auch wegen der politischen und politischoperativen Brisanz ihrer Bearbeitung im Ermittlungsverfahren mit 1 Vgl. Art. 20 Abs. 1 der Verfassung der DDR, Art. 5 StGB, § 5 StPO und § 8 GVG;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 249 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 249) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 249 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 249)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X